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Geschrieben von kevome* am 03.01.2016, 0:24 Uhr

Haushaltshilfe von der Krankenkasse?

Ich habe hier nur meine Erfahrungen in ähnlicher Situation berichtete. Ich Alleinverdiener. Mann erwerbsunfähig und de facto die Betreuungsperson fürs damals 6-monatige Kind. Da gibt es keine Haushaltshilfe, weil der Mann auf Grund der Erwerbsunfähigkeit auch nicht zur Kinderbetreuung geeignet ist. Da hilft auch kein Widerspruch und kein Prozess. Die Argumentation der KK. die auch gerichtlich bestätigt wurde ist, dass eine selbst kranke/behinderte/erwerbsunfähige Person nicht zur Kinderbetreuung geeignet ist und damit bei Ausfall dieser auch keine Ersatzbetreuung in Form einer Haushaltshilfe zu gewähren ist.

 
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