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Geschrieben von Frosch am 25.06.2007, 13:11 Uhr

Kapier ich nicht ganz

10.4. Die Kosten für das Bewerben auf kostenpflichtige einzelne oder mehrere Angebote (wishbox) sind in generellen Entgeltbestimmungen geregelt oder beim jeweiligen Angebot angegeben.
--> Also wenn ich ein Angebot annehmen will, muß ich was zahlen, oder?


10.5. Sämtliche Folgekosten, die dem Nutzer bei oder aufgrund der Inanspruchnahme von Angeboten oder der Annahme eines persönlichen Wunsches entstehen, sind von diesem zu tragen. Wishdom gibt Folgekosten, soweit bekannt und vorhersehbar, in der Detailansicht der Angebote an.
--> Also wenn ich mir etwas wünsche und mir jemand ein Angebot macht, muß ich Wishdom einen bestimmten Betrag zahlen?

Es steht ja auch nirgends, daß die Wünsche umsonst erfüllt werden?!

LG Antje

 
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