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Geschrieben von lilly1211 am 30.09.2014, 10:25 Uhr

Kann mir mal wer weiterhelfen? Garantie?

Wann hast du denn zum ersten Mal reklamiert? Während der Gewährleistungsfrist?

Ob dein Händler Garantie gibt wissen wir natürlich nicht, das ist ja freiwillig.

In den ersten sechs Monaten der Gewährleistungsfrist liegt die Beweislast beim Händler, das heisst du musst gar nichts machen außer einen Mangel melden und dann eine Frist zur Nachbesserung setzen. Hast du das gemacht?

Auch gemeldet dass die Nachbesserung ohne Erfolg war?

Setze eine letzte Frist zur Behebung des Mangels und fordere dann eine Wandlung des Vertrags, da eine Minderung aufgrund der schwere des Mangels nicht in Frage kommt.

Und bitte berufe dich auf die gesetzliche Gewährleistung und nicht auf eine freiwillige Garantie.

 
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