Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Schwoba-Papa am 13.11.2005, 19:26 Uhr

ich unterschreibe mit Blut :-)

Parlamentarische Staatssekretäre

Der Parlamentarische Staatssekretär ist kein Beamter, sondern hat lediglich ein "Amt". In der Bundesrepublik Deutschland wurde dieses Amt durch Gesetz vom 6. April 1967 eingeführt und es gibt sie spätestens seit 1969 in allen Bundesministerien. In einigen Ministerien, so z. B. im Auswärtigen Amt oder im Finanzministerium, gibt es seit 1972 sogar zwei parlamentarische Staatssekretäre. Im "Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre" vom 24. Juli 1974 (1) wurde bestimmt, dass der parlamentarische Staatssekretär Abgeordneter des Bundestages sein muss (Ausnahme beim Bundeskanzler) und das Mitglied der Bundesregierung, also den Minister, dem er beigegeben ist, bei der Erfüllung seiner Regierungsaufgaben zu unterstützen hat. Er steht zum Staat in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis, das weitgehend dem der Bundesminister angeglichen ist. Er erhält Amtsbezüge, hat Anspruch auf Versorgung und darf nicht ein anderes besoldetes Amt, Gewerbe oder einen (anderen) Beruf ausüben. Wohl aber behält er ggf. sein Bundestagsmandat. Der Parlamentarische Staatssekretär kann den Bundesminister bei Erklärungen vor dem Bundestag, dem Bundesrat und in Sitzungen der Bundesregierung vertreten. Der parlamentarische Staatssekretär kann jederzeit entlassen werden oder seine Entlassung verlangen.
Auf Vorschlag des Bundeskanzlers im Einvernehmen mit dem zuständigen Bundesminister kann der Bundespräsident einem Parlamentarischen Staatssekretär für die Dauer seines Amtsverhältnisses oder für die Wahrnehmung einer bestimmten Aufgabe das Recht verleihen, die Bezeichnung Staatsminister zu führen. Im Hinblick auf die internationalen Gepflogenheiten wurde hiervon beim Bundeskanzleramt und beim Auswärtigen Amt Gebrauch gemacht. In den anderen Ministerien heißen sie "parlamentarische Staatssekretäre".
Die parlamentarischen Staatssekretäre sind im Gegensatz zu den beamteten Staatssekretären in Baden-Württemberg keine Regierungsmitglieder. Der Ministerrat kann jedoch dem Parlamentarischen Staatssekretär Sitz und Stimme im Ministerrat (Bezeichnung für das Kabinett in Baden-Württemberg) verleihen.
Die ursprüngliche Vorstellung, dass sich talentierte Bundestagsabgeordnete als parlamentarische Staatssekretäre für ein künftiges Ministeramt profilieren könnten, erfüllt sich in der Praxis zumeist nicht.

Wie sang schon Mark Knopfler :

Money for nothing and the chicks for free !

Also los Johanna bewerben, da ist unter der Madame Ursula von der Leyen geborene Albrecht sicher noch ein Pöstchen frei ! Und urologische Vorkenntnisse schaden nie !

Grüßle

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.