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Geschrieben von carla72 am 30.07.2013, 8:52 Uhr

Ich hasse Finanzaemter!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Auskotzposting fuer Steuererklaerende

Wie auch immer Du es benennen möchtest, dass die - natürlich durch Strafgeldandrohung pünktlich zu erbringenden - Unterlagen monatelang liegen bleiben. Es wäre mir noch egaler, wenn für Forderungen gegen das Finanzamt die gleichen Fälligkeits- bzw. Zinsregelungen gälten wie bei Forderungen des Finanzamts.

LG, carla

 
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