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von Leena  am 30.07.2013, 6:33 Uhr

Ich hasse Finanzaemter!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Auskotzposting fuer Steuererklaerende

Nur kurz (und mit schönen Grüßen aus Reykjavík) - bei den Kinderbetreuungskosten haben sie Euch die 2.020 € nicht nicht anerkannt. Der (hinreichend verständliche, ja ich weiß) Standard-Erläuterungstext meint nur, dass Euer zu versteuerndes Einkommen, wenn es für außersteuerlich Zwecke relevant ist, um 2.020 € zu erhöhen ist.

Die Deppen habe ich vorsichtshalber mal überlesen. :-)

Wer sich an Deinem Büromaterial ausgetobt hat, weiß ich nicht.

Ansonsten - Ihr habt Euren Familien Wohnsitz zeitweise verlegt. Wenn die Kinder vom Familienwohnsitz aus ihren Vater besuchen, dann kann man sich streiten, ob dass dopp. Haushaltsführung für Dich ist... :-/

Tut mir leid, dass es so gekommen ist.

Ach so, Bekanntgabe ins Ausland ist schwierig oder hat komische Nebenfolgen, wahrscheinlich wollte das jemand an Euren inländischen Wohnsitz bekannt geben, könnte ich mir zumindest vorstellen. :-/

 
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