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Geschrieben von Danyshope am 18.08.2016, 20:01 Uhr

Ich glaube ich hatte mich ungünstig ausgedrückt.. ;-)

Ein Pool ist kein Haus.Ein Haus darf man nur per Baugenehmigung bauen. Und das heißt auch das es entsprechend eingemessen wird bei Baubeginn wo was hinkommt. Wir hatten es auf der Baustelle mal das sich um 20cm verrechnet wurde. da musste dann noch mal wer vom Amt herauskommen und das absegnen. Notfalls hätte sonst der komplette Rohbau abgerissen werden müssen.

Den Pool hätten die Nachbarn auch wegmachen müssen wenn es eure Freunde drauf angelegt hätten. Außer, die Freunde haben das Haus gekauft NACHDEM der Pool bereits gebaut worden war. da könnte es passieren das eben doch so bleiben kann, dann aber gegen entsprechender Zahlung.

Häuser bzw Gebäude müssen auch weniger einen Abstand zum Grundstück haben sondern eher von einem Haus zu einem anderen. darunter fallen auch Garagen und Gartenhäuser wenn entsprechend groß. nennt sich Abstandsflächen. Wird davon abgewichen, dann muss das als Baulast gekennzeichnet werden.

Bei einem 450qm "Hundehütten-Grundstück" bezweifel ich das ihr das OK vom Bauamt bekommt dort ein Mehrfamilienhaus zu bauen. Und wenn dann nur zwei "Winzwohnungen". Zumal oft auch stark eingeschränkt ist was dort genau gebaut werden darf und wie groß das Haus insgesamt sein darf von der Fläche. Außerdem dürfte es auch ein Problem dann mit der Parkplatzfläche geben. Oft ist nämlich vorgeschrieben das man 1-2 Parkplätze pro Wohnung anzubieten hat bzw man muss sich entsprechend "freikaufen" wenn das zB nicht geht (innerstädtische Bebauung). In einem Neubaugebiet mit Einfamilienhaus-Quarakter dürfte das kaum durch zu bekommen sein. Geregelt über Grundflächenzahl und auch über die Geschossfläche. Bezüglich "Kellerwohnung", um diese durchzubekommen muss der keller auch entsprechende baurechtliche Dinge erfüllen, wie zB Höhe. All das einzuhalten kann verdammt teuer werden.

 
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