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Geschrieben von Annas Truppe am 24.10.2011, 21:47 Uhr

Ich finde es nicht kompliziert

Die richtige Antwort gab es doch bereits mehrfach :
Der Stichtag bleibt in NRW nach jüngstem Beschluss beim 30.9.
Ein Kind, das bis zum 30.9. eines Jahres 6 Jahre alt wird, ist in dem Jahr schulpflichtig, ein Kind, das später 6 Jahre alt wird, nicht.

Warum das eine Oktoberkind aus dem Beispiel in 2013 eingeschult wird, können wir hier nicht wissen. Schulpflichtig ist es jedenfalls nach der geltenden Gesetzeslage nicht.
(haben evt. die Eltern die im März beschlossene Änderung der Stichtagsregelung nicht mitbekommen ?)

Hier zur Infoseite des Ministeriums :
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Schulformen/Grundschule/FAQ_Einschulung/Beginn_Schulpflicht/index.html

 
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