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von Leena  am 19.09.2016, 17:24 Uhr

Ich finde die Frage nicht interessant...

Es ist aber ein entscheidender Unterschied, ob man sich seine Rechte erst mit einem einjährigen Dienst o.ä. "verdienen" muss, oder ob man sie erst einmal hat, dann aber ggf. durch eigenes Verschulden befristet verliert.

 
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