Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

von Leena  am 25.09.2017, 10:55 Uhr

Hä? Für die Einsetzung eines U-Ausschusses braucht man doch entweder eine Mehrheit

Wo steht das denn, in Art. 44 GG kann ich nichts dazu finden und in der GOBT und im PUAG spontan irgendwie auch nicht...

"Jede Fraktion oder mindestens fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages können einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses stellen, der bei Annahme durch die Mehrheit im Bundestag zu einem Untersuchungsausschuss als „Mehrheitsenquête“ führen würde (§§ 54 Abs. 2 i.V.m. 75 Abs. 1 Buchst. d) 76 Abs. 1 GO-BT). Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Bundestages ist dieser gemäß Art. 44 Abs. 1 GG verpflichtet, einen Untersuchungsausschuss mit dem beantragten Untersuchungsgegenstand einzusetzen."

Bin verwirrt... außerdem krank, also verkrieche ich mich mal lieber wieder ins Bett. *örks*

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.