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Geschrieben von Joplin am 01.09.2016, 7:06 Uhr

H4 Frage

Damals lebte mein damaligen Freund mit mir zusammen. Ich war in der Ausbildung und hatte 1600DM (das wären ungefähr 800€wenn ich mich nicht irre)

Jedenfalls beantragte mein damaliger Freund auch Sozialhilfe. Er bekam genau 150DM, denn ich war unterhsltspflichtig. Das stand auch genau so im Schreiben.

Man erklärte mir dass das gilt, sobald jemand mit in der Whg wohnt, vollkommen egal wer. Das ist halt zwanzig Jahre her, vielleicht ist das jetzt anders?

Das geile (Ironie) war als ich meine erste Steuererklärung machte und nach unterhsltspflichtigen Personen befragt wurde, gab ich ihn an, denn ich musste ihn ja versorgen.

Da hieß es nur nach dem Sozialgesetz wäre ich unterhsltspflichtig. Nicht nach dem Steuergesetz.

Fand ich richtig fies, muss ich mal los werden!

So. Einen schönen Tag allen!

 
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