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Geschrieben von und am 01.09.2016, 0:34 Uhr

H4 Frage

Falls für das Geld gegenständliche Dinge gekauft wurden, dann müssen diese erstmal wieder veräußert werden, bevor H4 bewilligt wird.
Falls es weg ist, ist es weg. Dann hat derjenige H4-Anspruch, falls keine anderen Gelder vorrangig greifen. Er muss ja JETZT von irgendwas leben, auch wenn er VORHER das Geld zum Fenster rausgeworfen hat.


"Und wenn bei mir in der Wohnung dauerhaft jemand lebt, der aber nicht gemeldet ist?"

Was soll dann sein? Es gibt in D eine Einwohnermeldepflicht, gegen die dadurch verstoßen wird, hat aber nix mit H4 zu tun.

 
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