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Geschrieben von Rucolaendivie am 21.05.2015, 8:54 Uhr

Gekündigt- neue Arbeit im August - arbeitslos melden?

Wenn Du nur entweder zum 30.6. ODER zum 30.9. kündigen kannst, ABER NICHT zum 31.7., würde ich ganz frech auch beim Arbeitsamt fragen, wie das dann mit Arbeitslosengeld aussieht. Schließlich kannst Du ja nichts dafür, dass Dein Arbeitgeber nicht die normale Kündigung zum Monatsende anbietet, und Dir deshalb die Lücke von einem Monat entsteht.

 
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