Geschrieben von Rucolaendivie am 21.05.2015, 8:54 Uhr |
Gekündigt- neue Arbeit im August - arbeitslos melden?
Wenn Du nur entweder zum 30.6. ODER zum 30.9. kündigen kannst, ABER NICHT zum 31.7., würde ich ganz frech auch beim Arbeitsamt fragen, wie das dann mit Arbeitslosengeld aussieht. Schließlich kannst Du ja nichts dafür, dass Dein Arbeitgeber nicht die normale Kündigung zum Monatsende anbietet, und Dir deshalb die Lücke von einem Monat entsteht.
- Gekündigt- neue Arbeit im August - arbeitslos melden? - Lusil 20.05.15, 13:15
- Re: Gekündigt- neue Arbeit im August - arbeitslos melden? - Zweizahn 20.05.15, 13:18
- Re: Gekündigt- neue Arbeit im August - arbeitslos melden? - Pamo 20.05.15, 13:28
- Re: Gekündigt- neue Arbeit im August - arbeitslos melden? - kangaru 20.05.15, 13:59
- Vielleicht ist sie auch über ihren Ehemann krankenversichert... - Fru 20.05.15, 14:43
- Zumal bei Sperre KV und RV auch nicht bezahlt werden. - shinead 20.05.15, 14:46
- Vielleicht ist sie auch über ihren Ehemann krankenversichert... - Fru 20.05.15, 14:43
- Re: Gekündigt- neue Arbeit im August - arbeitslos melden? KV - Bookworm 20.05.15, 15:11
- Re: Gekündigt- neue Arbeit im August - arbeitslos melden? KV - Lusil 20.05.15, 15:19
- Also. - Fru 20.05.15, 16:32
- Re: Gekündigt- neue Arbeit im August - arbeitslos melden? KV - Lucylu 20.05.15, 17:54
- Nachtrag... - Lucylu 20.05.15, 17:56
- Re: Gekündigt- neue Arbeit im August - arbeitslos melden? KV - Lusil 20.05.15, 15:19
- Re: Gekündigt- neue Arbeit im August - arbeitslos melden? - Rucolaendivie 21.05.15, 8:54
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