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Geschrieben von shinead am 03.11.2015, 9:24 Uhr

Für mich aktuell : info-Verbot bei Geburt!

Was ist ein Info-Stopp der Klinik?
M.E. unterliegt die Klinik der Schweigepflicht. Informationen dürfen also ohne Dein Einverständnis nicht an dritte gegeben werden.

Für die Bekanntgabe der Geburt sind schon die Eltern selbst verantwortlich. Wenn Du nicht alle Rufnummern der Personen hast, die Du gerne informieren möchtest, hast Du ja noch ein paar Wochen um Dir diese zu besorgen.

 
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