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Geschrieben von Julie am 24.04.2015, 14:57 Uhr

Führerschein mit 17 & begleitetes Fahren

Es gibt keine Altersgrenze nach oben.
Der Opa kann also als Begleiter eingetragen werden - es sei denn, es bestehen allgemeine (gesundheitliche) Bedenken bezüglich seiner Fahrtauglichkeit (der - fast - blinde Opa geht also nicht).
Auskunft unserer Straßenverkehrsbehörde von vor einigen Wochen....

 
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