Geschrieben von Julie am 24.04.2015, 14:57 Uhr |
Führerschein mit 17 & begleitetes Fahren
Es gibt keine Altersgrenze nach oben.
Der Opa kann also als Begleiter eingetragen werden - es sei denn, es bestehen allgemeine (gesundheitliche) Bedenken bezüglich seiner Fahrtauglichkeit (der - fast - blinde Opa geht also nicht).
Auskunft unserer Straßenverkehrsbehörde von vor einigen Wochen....
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Führerschein mit 17 & begleitetes Fahren - niki0909 24.04.15, 14:15
- Re: Führerschein mit 17 & begleitetes Fahren - Curly-Cat 24.04.15, 14:28
- Re: Führerschein mit 17 & begleitetes Fahren - Julie 24.04.15, 14:57
- Danke - niki0909 24.04.15, 18:19
- Re: Danke - Bookworm 24.04.15, 18:31
- re - ungewohnt 24.04.15, 20:10
- drei Punkte nach altem Recht - Julie 25.04.15, 9:04
- re - ungewohnt 24.04.15, 20:10
- Re: Danke - Bookworm 24.04.15, 18:31
- Danke - niki0909 24.04.15, 18:19
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