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Geschrieben von Julie am 25.04.2015, 9:04 Uhr

drei Punkte nach altem Recht

Bei dem "neuen" Bußgeldkatalog (ab 01.05.2014) darf man nur noch einen Punkt haben.
Und Fahrerlaubnisrecht ist Bundesrecht, es gelten also in allen Bundesländsrn die gleichen Regeln.
Anders als im Schulrecht ......

 
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