Geschrieben von Julie am 25.04.2015, 9:04 Uhr |
drei Punkte nach altem Recht
Bei dem "neuen" Bußgeldkatalog (ab 01.05.2014) darf man nur noch einen Punkt haben.
Und Fahrerlaubnisrecht ist Bundesrecht, es gelten also in allen Bundesländsrn die gleichen Regeln.
Anders als im Schulrecht ......
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- Führerschein mit 17 & begleitetes Fahren - niki0909 24.04.15, 14:15
- Re: Führerschein mit 17 & begleitetes Fahren - Curly-Cat 24.04.15, 14:28
- Re: Führerschein mit 17 & begleitetes Fahren - Julie 24.04.15, 14:57
- Danke - niki0909 24.04.15, 18:19
- Re: Danke - Bookworm 24.04.15, 18:31
- re - ungewohnt 24.04.15, 20:10
- drei Punkte nach altem Recht - Julie 25.04.15, 9:04
- re - ungewohnt 24.04.15, 20:10
- Re: Danke - Bookworm 24.04.15, 18:31
- Danke - niki0909 24.04.15, 18:19
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