Geschrieben von Schwoba-Papa am 27.02.2006, 8:32 Uhr |
Frage an die Rechtsexperten
ist es erlaubt mit roter Pappnase oder mit Karnevalsmaske Auto zu fahren ?
Unalkoholisiert natürlich vorausgesetzt !
Was meint ihr ?
Grüßle
Re: Frage an die Rechtsexperten
Antwort von teichlein am 27.02.2006, 9:14 Uhr
Ich habe keine Ahnung ob s rechtens ist,aber warum denn nicht,es ist doch Karneval und jeder müsste das verstehen...oder?HELAU!!!
Es sei denn,die Pappnase behindert die Sicht...
Re: Frage an die Rechtsexperten
Antwort von Katrin74 am 27.02.2006, 10:09 Uhr
Hallo,
diesen Auszug habe ich bei der Süddeutschen gefunden.
Wichtiger Tipp für Narren: Maskiert dürfen sie nur dann hinters Lenkrad, wenn Pappnase oder Gummiohren ihre Fahrtauglichkeit nicht beeinträchtigen.
Während nach Angaben des Automobilclub von Deutschland (AvD) eine Pappnase meist noch erlaubt ist, sind beispielsweise Augenklappen und Vollmasken tabu.
Wer diese Regeln missachte, begehe eine Ordnungswidrigkeit und müsse mit zehn Euro Bußgeld rechnen. Kommt es zu einem Unfall, droht wegen grober Fahrlässigkeit laut AvD zudem der Verlust des Kaskoschutzes.
Vermummungsverbot aufgehoben
An den närrischen Tagen stellt das Tragen einer Maske kein Verstoß gegen das Vermummungsverbot dar, auch wenn das Gesicht nicht zu erkennen ist.
„Ab dem Aschermittwoch gilt wieder: Maske ab“, erklärt der Autoclub. Wer dann noch mit einer Maske „geblitzt“ werde, habe für den Fall, dass er überführt werde, mit höheren Strafen zu rechnen, da ihm eventuell Vorsatz unterstellt werde.
Der Auto Club Europa (ACE) weist darauf hin, dass die Polizei erfahrungsgemäß zur Fastnachtszeit intensiver als sonst die Autofahrer kontrolliert. Keinerlei Pardon würden Verkehrspolizisten verständlicherweise bei Alkohol- und Drogenmissbrauch hinterm Steuer kennen.
Auch „einfache“ Ordnungswidrigkeiten wie Parken im eingeschränkten Halteverbot gingen in aller Regel nicht als närrisches Treiben durch.
Gruss
Katrin
Re: Frage an die Rechtsexperten
Antwort von horrend am 27.02.2006, 10:11 Uhr
Soweit ich gehört habe, darf an den Karnevalstagen eine Pappnase beim Fahren getragen werden, ABER KEINE MASKE. Wenn Karneval vorbei ist, muss die Pappnase runter
Viel Spass ... Du P..n...e...*fg :))
LG Ilona
Re: Frage an die Rechtsexperten
Antwort von Gerald am 28.02.2006, 7:37 Uhr
Hmmm... gute Frage ...
Wenn die Verkehrstauglichkeit des Pappnasenträgers/ Maskierten nicht eingeschränkt ist - why not ....
nur - wer bescheinigt diese (Un)tauglichkeit ?
Allerdings wird auch die liebe Polizei in der närrischen Zeit ein oder zwei Augen zudrücken ( wenns nicht nach Brauerei duftet natürlich)
Helau und Allaaf
Gerald
Zu der Gehälterdiskussion von unten
Darf die Polizei einfach so Handys
@Jovi
@Alba hier der Link zum spiegel-Artikel "Verdienst"
Etwas für Euch zum Kranklachen :-D
MAl ne Frage zu SPAM Mails
Das ist ja SO DREIST!!!!!
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