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Geschrieben von mama45 am 25.08.2017, 19:17 Uhr

Erbnachfolgeänderung bei betreuten Personen?

das geht so viel ich weiß nur über einen Arzt und einem Notar,
es braucht eine Ärztliche Bestätigung:das die Person noch selbst Entscheiden kann
also vollem Besitz ihrer geistigen Kräfte ist.

 
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