Geschrieben von joso1 am 25.08.2017, 12:54 Uhr |
Erbnachfolgeänderung bei betreuten Personen?
Ist dies möglich?
liebe Grüße Johanna
Re: Erbnachfolgeänderung bei betreuten Personen?
Antwort von Helene34 am 25.08.2017, 13:06 Uhr
Gibt es eine Generalvollmacht?
Re: Erbnachfolgeänderung bei betreuten Personen?
Antwort von Kleine Fee am 25.08.2017, 13:37 Uhr
Betreuung bedeutet nicht Entmündigung. Es kommt darauf an, ob Testierfähigkeit besteht. Am besten durch einen Notar beraten lassen.
Re: Erbnachfolgeänderung bei betreuten Personen?
Antwort von Mehtab am 25.08.2017, 15:04 Uhr
Was sagt der Arzt dazu? Ist die Person in vollem Besitz ihrer geistigen Kräfte?
Re: Erbnachfolgeänderung bei betreuten Personen?
Antwort von mama45 am 25.08.2017, 19:17 Uhr
das geht so viel ich weiß nur über einen Arzt und einem Notar,
es braucht eine Ärztliche Bestätigung:das die Person noch selbst Entscheiden kann
also vollem Besitz ihrer geistigen Kräfte ist.
Erklärt mir jemand bitte
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