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Geschrieben von joso1 am 25.08.2017, 12:54 Uhr

Erbnachfolgeänderung bei betreuten Personen?

Ist dies möglich?


liebe Grüße Johanna

 
4 Antworten:

Re: Erbnachfolgeänderung bei betreuten Personen?

Antwort von Helene34 am 25.08.2017, 13:06 Uhr

Gibt es eine Generalvollmacht?

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Re: Erbnachfolgeänderung bei betreuten Personen?

Antwort von Kleine Fee am 25.08.2017, 13:37 Uhr

Betreuung bedeutet nicht Entmündigung. Es kommt darauf an, ob Testierfähigkeit besteht. Am besten durch einen Notar beraten lassen.

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Re: Erbnachfolgeänderung bei betreuten Personen?

Antwort von Mehtab am 25.08.2017, 15:04 Uhr

Was sagt der Arzt dazu? Ist die Person in vollem Besitz ihrer geistigen Kräfte?

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Re: Erbnachfolgeänderung bei betreuten Personen?

Antwort von mama45 am 25.08.2017, 19:17 Uhr

das geht so viel ich weiß nur über einen Arzt und einem Notar,
es braucht eine Ärztliche Bestätigung:das die Person noch selbst Entscheiden kann
also vollem Besitz ihrer geistigen Kräfte ist.

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