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Geschrieben von IngeA am 13.09.2015, 12:38 Uhr

Eine praktische Flüchtlingsfrage, vielleicht kann die jemand beantworten

Diese Notstandsgesetze sind deswegen so eng gesteckt, damit damit kein Schindluder getrieben wird. Während des Notstandes kann das Land ja auch Ausganssperren verhängen, das Postgeheimnis ist ausgesetzt etc....

Das Notstandsgesetz ermöglicht nicht nur die Bundespolizei und die Bundeswehr zur Krisenbewältigung einzuschalten, es schränkt auch Grundrechte ein und es ist deshalb richtig, wenn es nicht zu einfach ist den Notstand auszurufen. Und ehrlich gesagt ist das momentan doof, aber trotzdem bin ich insgesamt froh drum, dass das eben nicht so locker mal geht. Das hatten wir schon mal in der Weimarer Verfassung und das ist ganz gewaltig schief gegangen (obwohl ich denke, das wär so oder so schief gegangen). Aber ganz so einfach sollte es dann doch nicht sein.

Kann schon sein, dass das Gesetz nach diesen Erfahrungen um den "sozialen Notstand" erweitert wird, aber noch steht der halt nicht drin.

LG Inge

 
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