Geschrieben von Marge.S am 30.04.2011, 14:19 Uhr |
Ein Wunder das mein Sohn noch lebt
Wir haben vor genau 3 jahren unsere Küche von der Firma einbauen lassen.
Ein Schrank ist mit Backofen und Mikrowelle plus unterschrank und daneben ein Apothekerschrank.
Mein Sohn hat heute morgen den apothekerschrank aufgemacht und beide Schränke sind auf ihn gefallen.
Zum Glück hat er nur prellungen , hautabschürfungen , und 3 beulen am Kopf.
Nun haben wir festgestellt das die verankerung für den Schrank noch in der Wand ist, der Schrank der nur mit 2 schrauben besfestigt war also aus der verankerung gerissen ist. Der Apotherkerschrank wurde gar nicht seperat an der wand befestigt. Und das kann ich nicht verstehen.
Die Kraft liegt ja meines erachtens am meisten auf diesem schrank durch das auf und zu machen.
Ist das so rechtens ???? Wie hoch ist die Chance das die Küchenfirma haften muss ?????
- Ein Wunder das mein Sohn noch lebt - Marge.S 30.04.11, 14:19
- wenn das unternehmen selber die küche eingebaut hat, ist sie mit sicherheit für eine - malwinchen 30.04.11, 15:27
- pn mit bild - Marge.S 30.04.11, 17:33
- antwort ist zurück... - malwinchen 30.04.11, 18:41
- pn mit bild - Marge.S 30.04.11, 17:33
- Re: Ein Wunder das mein Sohn noch lebt - stella_die_erste 30.04.11, 19:22
- Re: Ein Wunder das mein Sohn noch lebt - Traurigwienie 01.05.11, 17:54
- wenn das unternehmen selber die küche eingebaut hat, ist sie mit sicherheit für eine - malwinchen 30.04.11, 15:27