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Geschrieben von Carow am 08.10.2015, 20:15 Uhr

Die praktische Erfahrung aus der Verwandtschaft..

Die Tochter weiss vermutlich bis heute nicht, dass ihr Vater vor 2 Jahren verstorben ist.
Es hätte nach Abzug der Beerdigungskosten maximal bissel Bargeld zu erben gegeben. Die Tochter weiss auch, dass "nichts zu holen" ist.
Aber es wurde kein Erbschein benötigt, das Umschreiben des gemeinsamen Kontos für die Ehefrau ging einfach so, legal oder dank Bekannter auf der Bank.

lg
carow

PS: Wenn du für Pflegeheim oder Begräbniskosten aufkommmen sollst, ist das Amt auch nicht zimperlich, dir gegenüber. Da ist völlig egal, ob Kontakt oder nicht (gibts Urteile).Wenn dir selbst erben moralisch "schlecht" erscheint, dann schlags aus und lass deine Kinder erben.
Aber informier dich rechtzeitg, dass du keine Schilden abfasst.
Und suche Kontakt, ehe es zu spät ist.

 
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