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Geschrieben von Marianna81 am 30.11.2016, 23:36 Uhr

die Sachlage ist folgende:

mein Student kommt aus Taiwan, studiert hier im höheren Semester Gesang. Er hat gute Zeugnisse und hat die vorgeschriebene Regelstudienzeit nicht überschritten.

Seine Eltern helfen ihm etwas finanziell, er verdient was dazu als Honorarlehrkraft an einer privaten Musikschule sowie als Kellner in einem Café.

Seine Tätigkeit in der Musikschule ist das Problem: die Mitarbeiterin der Ausländerbehörde sagte ihm er darf nicht auf Honorar arbeiten, sondern sein Gehalt nur als Gage bekommen.

Wo ist dann der Unterschied zwischen dem kellnern und seiner Tätigkeit als Musiklehrer? Er überschreitet die 90 Vollzeittage die er arbeiten darf nicht.

Die Dame prüft jetzt seine Unterlagen und er hat nur eine Fiktionsbescheinigung ( so heisst es, glaub ich).

 
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