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Geschrieben von Julie am 01.12.2016, 11:54 Uhr

Hat jemand Ahnung im Bereich Ausländerrecht? Ein Student von mir braucht

Das Problem wird sein, dass die Tätigkeit bei der Musikschule auf Honorarbasis als "selbständige Tätigkeit" angesehen wird. Diese ist wahrscheinlich per Nebenbestimmung zum Aufenthalt ausgeschlossen. ("Beschäftigung erlaubt. Selbstständige Tätigkeit ausgeschlossen. " - so oder so ähnlich müsste es dort stehen).
Entweder lässt er sich von der Musikschule anstellen (machen die aber ungern) oder er beantragt eine Ausnahme für die selbstständige Tätigkeit an der Musikschule. Frag mich bitte nicht nach den Erfolgsaussichten. Das ist eine Einzelfallprüfung - aber einen Versuch würde ich unternehmen.

 
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