Geschrieben von Julie am 01.12.2016, 11:54 Uhr |
Hat jemand Ahnung im Bereich Ausländerrecht? Ein Student von mir braucht
Das Problem wird sein, dass die Tätigkeit bei der Musikschule auf Honorarbasis als "selbständige Tätigkeit" angesehen wird. Diese ist wahrscheinlich per Nebenbestimmung zum Aufenthalt ausgeschlossen. ("Beschäftigung erlaubt. Selbstständige Tätigkeit ausgeschlossen. " - so oder so ähnlich müsste es dort stehen).
Entweder lässt er sich von der Musikschule anstellen (machen die aber ungern) oder er beantragt eine Ausnahme für die selbstständige Tätigkeit an der Musikschule. Frag mich bitte nicht nach den Erfolgsaussichten. Das ist eine Einzelfallprüfung - aber einen Versuch würde ich unternehmen.
- Hat jemand Ahnung im Bereich Ausländerrecht? Ein Student von mir braucht - Marianna81 30.11.16, 18:14
- Gucket du hier - Malefizz 30.11.16, 18:50
- Korrektur: Guckst du hier: - Malefizz 30.11.16, 18:56
- Re: Hat jemand Ahnung im Bereich Ausländerrecht? Ein Student von mir braucht - Julie 30.11.16, 20:08
- die Sachlage ist folgende: - Marianna81 30.11.16, 23:36
- Re: Hat jemand Ahnung im Bereich Ausländerrecht? Ein Student von mir braucht - Julie 01.12.16, 11:54
- Danke allen! - Marianna81 01.12.16, 16:25
- Gucket du hier - Malefizz 30.11.16, 18:50
@lotte
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