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von Leena  am 28.02.2015, 10:42 Uhr

Die Gesetzeslage...

Oh, die Gesetzeslage, die ich "verklickere", gefällt mir durchaus auch nicht immer! Muss sie auch nicht - ist aber auch komplett wurscht und interessiert weder die Gesetzeslage noch sonst jemanden oder etwas. Um Gesetze anzuwenden, müssen sie mir nicht gefallen. :-)

Schwierig wird es allerdings irgendwann, wenn die Bürger dann erwarten, dass man ihnen den jeweiligen Gesetzestext vorlegt, entsprechende Gerichtsentscheidungen vorlegt etc.pp. (wie machen das eigentlich Polizisten im Einsatz, die haben schließlich auch nicht immer die gesammelten Standard-Kommentare bei sich am Leib?), die sie beim Lesen dann eben sehr oft doch nicht wirklich verstehen. *seufz*

Und ganz schwierig wird es, wenn Leute kreativ werden und eigene Rechtsbegriffe entwickeln - momentan scheint es "in" zu sein, dass man sich auf den Standpunkt stellt, solange man als Steuerpflichtiger das Ergebnis einer Schlussbesprechung bei einer Betriebsprüfung nicht schriftlich abgesegnet hat, dürften die Feststellungen der Prüfung steuerlich nicht verwendet werden. Das ist nur eben nirgendwo vorgesehen - aber ein Negativum zu belegen, das ist dann besonders schwierig... frisst ein bisschen Zeit, aber mittlerweile habe ich die entsprechenden Standard-Antworten schon ganz gut drauf. :-)

 
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