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Geschrieben von DK-Ursel am 21.12.2020, 13:42 Uhr

Der Täter von Halle...

Hej Miamo!

Für Mord gibt es immer lebenslang, da muß man nicht aufatmen.
Aber die anschließende Sicherheitsverwahrung ist ja Ermessensfrage, und somit finde es einige sicher berechtigter als andere. Da atmen dann die auf, die das für richtig halten.
Finde ich normal und deutet in keiner Weise auf wackelige Grundfesten der deutschen Justiz hin.
Wäre sie selbstverständlich (die Sicherheitsverwahrung), müßte man dies ja im Gesetz fest zementieren, und das hielte ich nun wieder für bedenklich und absolut nichts, worüber ich erleichtert wäre.

Gruß Ursel, DK

 
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