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Geschrieben von wassermann63 am 25.10.2011, 16:37 Uhr

Das hier geltende Zauberwort für Zweitwohnsitz lautet (im Schwobaländle):

*händereib*, zwecks zukünftig einzukassierender Zweitwohnsitz-Grundsteuer.

Ja, ja, den Trick kennt man hier auch. Im Übrigen besteht hier kein Zwang des Besuchs der lokalen Grundschule. Die Anmeldung muss zwar zwangsläufig an der lokal zuständigen Grundschule getätigt werden, man kann die Kinder aber daraufhin an einer anderswo ansässigen Grundschule um-melden. Wie gesacht, nur Anmeldung obligatorisch. Ummeldung optional.

Lg
JAcky

 
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