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Geschrieben von Charlie+Lola am 17.08.2015, 11:19 Uhr

das Wahlrecht darf nicht ausgeschlossen werden

das wissen die Hersteller.
Die meisten sind da sehr kulant, einige stellen sich quer und pochen auf die schwierigkeiten bei der Nacherfüllung..........das warten wir jetzt erstmal ab.

Aber pauschal ausschlagen oder ausschließen darf man das nicht.

 
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