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Geschrieben von -Talia- am 28.09.2017, 20:24 Uhr

Brauche mal Hilfe und Rat

Nach einer FG (also Kind < 500g) gibt es leider keinen Mutterschutz, aber seit neustem 4 Monate lang extra Kündigungsschutz bei einer FG nach der 12. SSW. Bei einer Totgeburt (Kind>500g) oder auch wenn das Kind nach der Geburt stirbt, zählt die Mutterschutzfrist. Die Frau DARF aber arbeiten, wenn sie will.

 
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