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Geschrieben von Danyshope am 10.12.2017, 20:33 Uhr

Beihilfe

Heilpraktiker und Chiro - klar, wenn keine entsprechende Zulassung auch über KK abrechnen zu können weil ein "Arzt-Titel" im Vordergrund.

Aber Physio bekommt man über Verordnung, da bleibt die Zuzahlung. Und die kann man jährlich von der KK wiederholen. Mache ich so, dank 1%-Regelung. Immer noch günstiger wie damals die Opiate und mögliche Folgen dieser...

 
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