Geschrieben von majena77 am 04.03.2015, 19:51 Uhr |
BKK VBU Kind-krank-Geld Frage
Ja, das ist eine Änderung, die alle gesetzlichen Krankenkassen betrifft und die am 01.01.2015 in Kraft getreten ist. Der Arbeitgeber muss auch erst die Abrechnung des Monats machen in dem man Kind krank war, um den tatsächlichen Bruttoverlust festzustellen und der KK mit zu teilen. Anschließend berechnet die Kasse und 100% gibts nur, wenn man Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld bekommt. Achtung davon gehen noch SV Beiträge ab.
- BKK VBU Kind-krank-Geld Frage - kangaru 04.03.15, 14:32
- Re: BKK VBU Kind-krank-Geld Frage - lilly1211 04.03.15, 16:43
- Re: BKK VBU Kind-krank-Geld Frage - majena77 04.03.15, 19:51
- Re: BKK VBU Kind-krank-Geld Frage - clara.berlin 05.03.15, 9:58
Komme mir verars..... vor :( Schulpsychologe........... (leider lang)
Butterflocke, Atemübungen udn Entspannung
Bewerbungsanschreiben geht da so?
Gibt es hier Veganer/Urgeschmackler?
Frage zwecks Arge ( Ralph??)
Suizid-vielen Dank
Vielleicht hat noch jemand einen Rat bzgl. Masernimpfung
INteressanter Text dazu, ob Vegetarismus oder Fleischessen mehr Tode verursacht
Edathy...Strafe....Kinderschutzbund.......