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Geschrieben von Einstein-Mama am 04.03.2015, 8:15 Uhr

Frage zwecks Arge ( Ralph??)

Da mein Bruder (endlich) offen damit umgeht, frag ich jetzt mal ganz offen.
Also, mein Bruder ist ziemlich abgestürzt. Er hat seinen Job verloren (war nur paar Monate beschäftigt).
Nun verhält es sich so, dass er 100 km von hier entfernt zur Entgiftung ist und im Anschluss eine Langzeittherapie macht, das heißt, er ist mindesten 6-7 Monate nicht in der Heimat (ich hoffe eigentlich er zieht für immer weg, aber das ist zu weit gedacht im Moment).
Nun mussten wir seine Wohnung räumen, da er auch keine miete mehr bezahlt hat bzw keine Nebenkosten.
Der Vermieter war so freundlich ihn das zu erlassen, wenn er zum März auszieht.
Das ist nur geschehen, Wohnung wurde übergeben.
Nun sind wir dabei ALG2 für ihn zu beantragen und dafür bräuchte er einen Wohnsitz.muss er den dort anmelden, woher gerade Therapie macht? Die Sozialarbeiter der Klinik meinen, dass das keine meldeadresse wäre.
Bei mir geht nicht, da ich AE bin und meine Steuerklasse 2 verlieren würde. Wäre noch die Option bei meinem Freund, halt ohne Miete, wir wollen ja das Amt nicht besch...
Aber, darf er sich dort anmelden, ohne dort jemals zu wohnen?
Ich bin mit der Situation ziemlich überfordert. Er braucht aber ALG2, da er im Moment nicht mal krankenversichert ist. Morgen hab ich einen Termin bei der Arge, hab aber Angst da nachzufragen, weil die doch gleich immer mit Sperre oder sonstigen drohen.
Da es nach 25 Jahren suchterkrankung nun endlich soweit ist, dass er freiwillig und motiviert eine lange Therapie machen will, wäre es jetzt ziemlich schlimm, wenn es am behördengedöns scheitern würde.
Zumal es auch körperlich für ihn die letzte Chance ist.

 
17 Antworten:

Re: Frage zwecks Arge ( Ralph??)

Antwort von Zzina am 04.03.2015, 8:26 Uhr

Eini, ich kann leider nichts dazu sagen will aber auch nicht so wegklicken.....

ganz schön schwerer Brocken den Du da gerade mit Deinem Bruder bearbeitest.....wünsch Dir alle Kraft der Welt und Deinem Bruder drück ich die Daumen das die Ämter da Wege haben, damit er seinen Plan durchziehen kann.


Ganz lieben Gruß an Dich
Zzina

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Re: Frage zwecks Arge ( Ralph??)

Antwort von Einstein-Mama am 04.03.2015, 8:49 Uhr

Danke! Alles nicht so einfach. Das Bude räumen war die Hölle, aber das ist nichts im Vergleich zur Rennerei die wir mit den Behörden haben.
Und immer die Angst im Genick, dass er abbricht, wenn alles geregelt ist.
Daher wäre mir ein Wohnsitz dort, wo er sich nun länger aufhält auch lieber, zwecks Hemmschwelle, alles wieder zunichte zu machen.
Sucht bleibt halt immer bestehen.

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Re: Frage zwecks Arge ( Ralph??)

Antwort von Julia+Christopher am 04.03.2015, 8:59 Uhr

Normalerweise müsste er sich an der Therapiestätte der Langzeittherapie anmelden können.

Ansonsten kann er sich auch bei deinem Freund anmelden. Das er da nicht wohnt ist OK. Allerdings kann es sein, dass sich Nebenkosten wie Müll etc. für deinen Freund dann erhöhen.

LG und viel Kraft, ich weiß wie schwer das ist.

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Re: Frage zwecks Arge ( Ralph??)

Antwort von Strudelteigteilchen am 04.03.2015, 9:00 Uhr

Man kann auch ohne Wohnsitz ALG2 beantragen. Schwerer wird es allerdings mit dem Konto, die Bank will eine Adresse haben. Und ohne Konto keine "Standard-Auszahlung". Obdachlose bekommen das Geld in Cash, aber Dein Bruder wird ja nicht alle naslang zum JC laufen können/wollen.

Bitte beachten: Von der Meldeadresse ist abhängig, welches JC zuständig ist. Insofern - solange Du seinen Papierkram machst ist es vielleicht gar nicht so verkehrt, wenn er bei Euch irgendwo gemeldet ist, sonst mußt Du ja auch mit dem weiter entfernten JC kommunizieren.

Die sind gar nicht so böse beim JC. Zu Dir schon dreimal nicht, denn Du willst ja nix von denen. Ich denke, Du hast gute Chancen, daß die Dich anständig beraten. Wenn nicht: Caritas, Diakonie, AWO...... Die üblichen Verdächtigen halt....

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Re: Frage zwecks Arge ( Ralph??)

Antwort von Einstein-Mama am 04.03.2015, 9:02 Uhr

Nebenkosten nicht, weil mein Freund ja Eigentümer ist! Aber wenn das kein Problem (Steuer ) ist, dann wäre das klasse !

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Re: Frage zwecks Arge ( Ralph??)

Antwort von shinead am 04.03.2015, 9:03 Uhr

Wenn Dein Freund mit macht, würde ich ihn dort melden und fertig.

Er braucht eine Meldeadresse. Also sollte er eine bekommen.

Kliniken (ob akut oder Reha) sind tatsächlich nicht als gewöhnlicher Aufenthalt geeignet. Außerdem würde ich nicht wollen, dass eventuelle unangenehme Post (wer weiß ob noch etwas kommt) direkt an den Patienten geht.

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Re: Frage zwecks Arge ( Ralph??)

Antwort von Einstein-Mama am 04.03.2015, 9:15 Uhr

Gut, dann machen wir das so. Eigentlich müsste die Arge ja damit zufrieden sein, keine Miete übernehmen zu müssen! Noch eine Frage. Die Polizei hat vor paar Monaten bei ihm eine Hausdurchsuchung gemacht. Angeblich hätten sie nicht geklingelt, sondern gleich die Tür eingetreten. Gefunden haben sie nichts, außer "Zubehör" für den Konsum von Drogen. Nun will der Vermieter natürlich den Schaden bezahlt bekommen. Muss er das? Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt!

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Re: Frage zwecks Arge ( Ralph??)

Antwort von Leena am 04.03.2015, 9:32 Uhr

Steuerlich darf man unentgeltlich überlassen, man darf dann nur keine Kosten geltend machen... zumindest das wäre also mal kein Problem

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Aber

Antwort von Einstein-Mama am 04.03.2015, 9:47 Uhr

Wenn er in einer Klinik ist, ist er doch auch nicht arbeitsfähig und somit nicht vermittelbar.
Bekommt der dann überhaupt ALG 2?

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Re: Frage zwecks Arge ( Ralph??)

Antwort von shinead am 04.03.2015, 10:05 Uhr

Wenn die Hausdurchsuchung rechtmäßig war (also mit Durchsuchungsbefehl), dann wird es schwer nachzuweisen sein, dass die Polizisten NICHT geklingelt haben. Gerade wenn zu vermuten ist, dass der Geschädigte zum Zeitpunkt ggf. unter Drogen stand...

Die Kosten für eine rechtmäßige Durchsuchung trägt der Geschädigte selbst. Der Vermieter darf also die Kosten geltend machen.
Da ist dann halt die Frage mit dem nacktem Mann, dem man versucht in die Tasche zu greifen.
Wie hoch ist der Schaden? Ist es realistisch, dass Dein Bruder das innerhalb eines Übersichtlichen Zeitraums bezahlen kann? Müssen tut er nicht, mit H4 ist er nicht pfändbar (sicherheitshalber Konto auf P-Konto umstellen).

H4 bekommt er als Sicherung des Lebensunterhalts auch bei andauernder Krankheit.

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Re: Frage zwecks Arge ( Ralph??)

Antwort von Einstein-Mama am 04.03.2015, 10:26 Uhr

Ok. Das mit der Tür hat sich erledigt, mein Freund hat soeben einen Schreiner beauftragt.
Soweit so gut also.
Danke für die Infos
Am besten sind ja nun sein Junkie-Freunde, die ihn jetzt dafür hassen, dass er "es sich so gut gehen lässt". Ich sollte der Polizei da auch mal einen Rat geben, ist mir aber zu dumm. Am Ende bekommen die noch eine Therapieauflage und dann sitzen die entweder auf meiner Station, oder bei ihm in der Klinik....

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Re: Frage zwecks Arge ( Ralph??)

Antwort von kravallie am 04.03.2015, 10:39 Uhr

aktuell wird er doch von der kk unterstützt, bzw die zahlen kost und Logis, wenn er nahtlos in die langzeittherapie geht, gibt es dort Profis, die ihn bei anträgen und auch amtsgängen unterstützen.

darauf würde ich es ankommen lassen, denn wenn er abbricht, dann wird er bei euch vor der tür stehen. nach dem Motto, habts mir immer geholfen, helfts mir auch jetzt.

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Re: Frage zwecks Arge ( Ralph??)

Antwort von shinead am 04.03.2015, 11:10 Uhr

Das mit den "Freunden" wird sich ja hoffentlich bald erledigt haben.
Gut gehen wird er es sich erst nach der Therapie gehen lassen. Bis dahin hat er m.E. eine harte und arbeitsreiche Zeit vor sich.

Ich drücke ihm auf jeden Fall die Daumen!

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Re: Frage zwecks Arge ( Ralph??)

Antwort von shinead am 04.03.2015, 11:10 Uhr

Das mit den "Freunden" wird sich ja hoffentlich bald erledigt haben.
Gut gehen wird er es sich erst nach der Therapie gehen lassen. Bis dahin hat er m.E. eine harte und arbeitsreiche Zeit vor sich.

Ich drücke ihm auf jeden Fall die Daumen!

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Re: Frage zwecks Arge ( Ralph??)

Antwort von Einstein-Mama am 04.03.2015, 11:12 Uhr

Nein, der weiß schon sehr genau, dass er das nicht tun kann! Ich hab ihn in den letzten Jahren jede Hilfe verweigert,weil er eh nur Geld wollte.
Vor zwei Jahren wollte er bei mir unterschlüpfen, auch das war nicht drin.

Ich hab immer gesagt, dass er nur dann Hilfe bekommt, wenn er den Weg geht, den ich ihn aufzeige.
Und das nun letztmalig. Ein Rückfall wäre eh das aus für ihn. Er war kurz vor der Klinik im einem so desolaten Zustand, dass das wirklich seine letzte Rettung sein wird.

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Re: Frage zwecks Arge ( Ralph??)

Antwort von sara31 am 04.03.2015, 19:28 Uhr

Wenn er jetzt zur Entgiftung ist, dann ist er krankgeschrieben, ebenso bei der Reha. Dieses Krankschreibung stellt das entsprechende Krankenhaus aus und er muss es zum JC schicken bzw du. Dann bekommt er weiterhin ALG2.

An dem Wohnort wo er die Reha macht anzumelden, kann auch deshalb schwierig werden, weil einem "normalen" Umzug muss das JC zustimmen. Deshalb wäre es praktisch, wenn er an seinem alten Wohnort bzw bei Euch gemeldet bleibt.

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Re: Frage zwecks Arge ( Ralph??)

Antwort von Finfant am 05.03.2015, 12:54 Uhr

Hallo!

mein Bruder war damals (dies war 1997, keine Ahnung, ob dies heute noch so ist) bei mir gemeldet, als er seinen Entzug und Therapie machte (er war bis zu seinem Tod "trocken"!!!)

Ich bekam auch die ganze Post für ihn und dürfte (musste) sie öffnen und halt auch mit den Behörden selbst reden, bzw. schreiben, denn mein Bruder musste damals "geschont" werden, damit er sich ganz auf die Therapie einlassen kann. Ohne an die Probleme zuhause denken zu müssen! Er hatte damals einen Anwalt (aus anderen Gründen) und auch mit diesem hatte nur ich und mein Mann Kontakt....war ne schwere Zeit, aber wir haben diese (damals) zusammen gut durchgestanden!

Ich wünsch dir und deinem Bruder alles Gute und viel Kraft!!!

ach so, noch eins, als mein Bruder dann nachhause entlassen wurde, hab ich zusammen mit ihm eine Wohnung gesucht (bzw. ich schon im Vorfeld) und bin mit ihm zusammen auf die Ämter und hab alles beantragt! allerdings, hatte mein Bruder keine 2 Monate später, wieder Arbeit! Er war Koch und da hatte er gleich eine Stelle gefunden.

lg, Andrea

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