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Geschrieben von Hase67 am 17.06.2014, 16:54 Uhr

BGH-Urteil zum Fahrradunfall

Leena, ich bin ja auch bekennende Nicht-Helm-Trägerin, weil Inkonsequenz mein zweiter Vorname ist, aber: Das Problem beim Fahrradfahren gegenüber dem Fußgänger ist in den Fällen, die ich kenne, in denen ein Fahrradhelm Schlimmes hätte verhindern können, weniger die eigene Geschwindigkeit als die Tatsache, dass man beim Fahrrad erhöht sitzt und so leicht "über den Lenker absteigt" sowie die Reaktionsverzögerung und der Bremsweg.

In beiden Fällen (der Mann hat schwere Kopfverletzungen erlitten, sich aber gut erholt, die Frau liegt im Koma) waren andere Verkehrsteilnehmer schuld am Unfall, aber beide konnten eben nicht so schnell reagieren und anhalten und sind beim Aufprall deshalb vornüber über den Lenker geflogen. Kopfüber stürzen passiert einem motorisch einigermaßen begabten Marathonisten nicht so leicht, glaub ich ;-)

 
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