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Geschrieben von Tesafilm am 09.08.2011, 12:30 Uhr

Aufhebungsvertrag??

Ich habe die Möglichkeit auf eine Arbeitsstelle die nahe zu ideal wäre.
Nun bin ich aber ungekündigt und unbefristet bei einer größeren Firma angestellt. Die Kündigungszeit beträgt mindestens 3 Monate.
Wie läuft das mit einem Aufhebungsvertrag und was für Fristen, wenn es denn welche gibt sind einzuhalten?

LG. Tesafilm

 
7 Antworten:

Re: Aufhebungsvertrag??

Antwort von safrarja am 09.08.2011, 12:35 Uhr

Hallo !

Einen Aufhebungsvertrag kannst Du praktisch noch heute machen . Mit dem Aufhebungsvertrag erlöschen aber noch vorhandener Urlaub und eventuelle Überstunden !

lg

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Vielen Dank für die schnelle Antwort und gleich noch eine Frage.

Antwort von Tesafilm am 09.08.2011, 12:39 Uhr

Kann der Abteilungsleiter ein Veto einlegen, sprich sich dagegen stemmen
und den Aufhebungsantrag ablehnen?
Das mit dem Urlaub ist mir egal. Auf die 5 Tage verzichte ich gern.

LG. Tesafilm

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Re: Aufhebungsvertrag??

Antwort von rockzipfelchen am 09.08.2011, 12:42 Uhr

Häää?
Ich hab vor 2 Wochen einen Aufhebungsvertrag gemacht mit meinem AG, weder Urlaub noch Überstunden sind erloschen, wie kommst Du darauf?

Einfach googeln...
Mit dem AG sprechen, einen Aufhebungsvertrag schriftlich beantragen, fertich.
So wars bei mir.

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Klar kann er!!!!

Antwort von Trini am 09.08.2011, 12:48 Uhr

Ein Aufhebungsvertrag geht nur in gegenseitigem Einvernehmen.

Urlaub und Über- (aber auch Minusstunden) sind in den mir bekannten Fällen aber nicht erloschen.

Kann aber wenn es im dienstlichen Interesse ist (ain Kollege musste uns noch einiges übergeben) auch nicht von heute auf morgen erfolgen.

Trini

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Re: Aufhebungsvertrag??

Antwort von safrarja am 09.08.2011, 12:50 Uhr

also bei mir und im Bekanntenkreis sind Urlaub und Überstunden immer erloschen !

Ist wahrscheinlich wirklich von Fall zu Fall anders !

lg

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Re: Aufhebungsvertrag??

Antwort von Strudelteigteilchen am 09.08.2011, 13:24 Uhr

Ein Aufhebungsvertrag ist Verhandlungssache. Da kann man reinschreiben, was man will.

Der, der den Aufhebungsvertrag eigentlich gar nicht wirklich will, sitzt also am längeren Hebel. Wenn der AG einen AN dringend loswerden will, kann der AN richtig gut Geld rausholen. Wenn aber der AN dringend aus dem Arbeitsvertrag raus will und der AG ihn eigentlich nicht so gerne gehen lassen möchte, muß der AN eben Zugeständnisse machen. Man "kauft" sich dann quasi das erwünschte Ergebnis.

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Vielen Dank für die schnellen Antworten!!!

Antwort von Tesafilm am 10.08.2011, 7:51 Uhr

Dann werde ich das Beste rausholen (zumindest versuchen).

LG. Tesafilm

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