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Geschrieben von Andrea&Würmchen am 22.02.2013, 18:13 Uhr

Arbeitsvertragsfrage

Hallo,

selbstverständlich kann der Arbeitgeber kündigen, ebenso wie der Arbeitnehmer. Beide eben mit der entsprechenden Frist. Ganz zu schweigen von der Probezeit, innerhalb derer die Kündigungsfristen wesentlich kürzer sein können.

Grüße
Andrea

 
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