Geschrieben von Andrea&Würmchen am 22.02.2013, 18:13 Uhr |
Arbeitsvertragsfrage
Hallo,
selbstverständlich kann der Arbeitgeber kündigen, ebenso wie der Arbeitnehmer. Beide eben mit der entsprechenden Frist. Ganz zu schweigen von der Probezeit, innerhalb derer die Kündigungsfristen wesentlich kürzer sein können.
Grüße
Andrea
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- Arbeitsvertragsfrage - franziska1958 22.02.13, 18:10
- Re: Arbeitsvertragsfrage - Andrea&Würmchen 22.02.13, 18:13
- Re: Arbeitsvertragsfrage - Soie 22.02.13, 18:14
- Re: Arbeitsvertragsfrage - Chrissie3 22.02.13, 18:39
- Re: Arbeitsvertragsfrage - Benedikte 22.02.13, 19:00
- Re: Arbeitsvertragsfrage - Ebba 22.02.13, 19:12
- Danke o.t. - franziska1958 22.02.13, 19:22
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