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Geschrieben von wolke76 am 08.04.2015, 10:54 Uhr

An die Lohnbuchhalter oder andere Auskennerr

Da schließe ich mich an. Minusstunden, wenn man oder Kind krank ist, geht nicht. Zumindest sollte das so sein. Die Realität sieht aber leider anders aus.

Du gehst an dem Tag, für den du den Kinderkrankenschein hast, sozusagen mit +-0 raus. Wie letztlich das Entgelt gekürzt wird, ist m. E. AG-Sache. Sprich, er kann um die durchschnittlichen Stunden (4) oder um die tatsächlichen kürzen. Möglich wäre auch, dass er einfach um 1/30 oder 1/22 (bei z.B. 30 Kalender-/Arbeitstagen) kürzt. In Abhängigkeit davon berechnet die KK dann das KG.

Zu Fragen dercEntgeltkürzung kann und darf die KK keine Aussage treffen. Das ist eine arbeitsrechtliche Angelegenheit zwischen dir und dem AG. Die KK klärt nur das, was für die KG-Berechnung wesentlich ist.

 
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