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von Leena  am 07.04.2015, 22:08 Uhr

An die Lohnbuchhalter oder andere Auskennerr

Doch, das geht - ist auch legal. Nennt sich "gleichmäßige Verteilung der Wochenarbeitszeit".

Der AG argumentiert damit, dass sich das ja langfristig ausgleiche, die Krank-Tage, an denen man arbeiten muss und zeitanteilig nicht die volle Arbeitzeit angerechnet bekommt, und die Krank-Tage, an denen man nicht arbeiten muss, aber zeitanteilig eben doch 1/5 der Wochenarbeitszeit angerechnet bekommt - bzw. entsprechend bei Feiertagen, die man arbeiten müsste oder eben nicht arbeiten.

Diese Woche mache ich z.B. quasi 4,8 Std. "Gute", weil Ostermontag Feiertag war und ich ganz normal Di-Do jeweils meine 8 Std. arbeite...wenn ein Feiertag auf einen meinen Arbeitstage fällt, mache ich umgekehrt entsprechend "Miese".

 
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