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Geschrieben von sechsfachmama am 15.01.2014, 11:13 Uhr

abgesagt und der Jobbörse wegen Sittenwidrigkeit gemeldet ..

hab da mal nachgefragt, wie das mit Arbeitsangeboten einstellen funktioniert.

AG können selbst (und ungeprüft) ihre Angebote einstellen, es wird von der AA nur stichprobenartig mal was geprüft.

Findet man in den Angaben was sittenwidriges - in dem Fall die Lohnhöhe - kann man das der Ag. melden.

Ich sagte dem MA am Tel, dass alles was man nicht schafft, in der Freizeit kostenlos nachzuarbeiten ist und er meinte, ja das ist leider allg. Praxis im Reinigungsgewerbe, auch in der Hotelbranche. Für ein Zimmer hat man die Vorgabe von 20 min, aber jeder weiß, dass unter 40, 45 min das gar nicht zu schaffen ist und die Angestellten kostenlos arbeiten.
Aber solange das nicht direkt in der Stellenbeschreibung auftaucht (wer würde sowas schon reinschreiben ....), kann auch die AA nichts dagegen machen.

Auf jeden Fall müsse der Mindestlohn eingehalten werden - und ich weiß jetzt schon, was passieren wird falls die Anzeige gelöscht wird und er noch keinen gefunden hat, er wird eben die Stundenzahl soweit kürzen, dass er auf den Mindestlohn kommt und der Angestellte darf dann noch mehr unbezahlt putzen ....

 
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