Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von sechsfachmama am 13.01.2014, 21:58 Uhr

Arbeitsstelle ja oder nein (gern auch an erfahrene Reinigungskräfte)

Optionen:
2 Stunden Reinigungskraft vormittags Mo - Fr
300 Euro/Monat (bei 21 Tagen im Schnitt macht das 7,15 Euro Stundenlohn)
11 km Anfahrt (22 km bei ca. 10 l/100 km macht ca. 3 Euro Diesel, die Unkosten für Abnutzung, Reparaturen usw. nicht berücksichtigt).
20 Tage Urlaub

recht großes Fitnessstudio - 1 großer Raum mit Geräten (ich schätze mind. 8 x 12 m), 1 großer Raum fast ohne Geräte, ähnliche Größe, Flurbereich, Cafeteria (2 Tische, Bänke, kleine Treppe), 1 Raum mit Geräten und Teppich (nur staubsaugen, ich schätze 5 x 5 m), noch ein oder zwei kleinere Trainingsräume und die gleiche Fläche in anderer Etage mit Nassbereichen, Toiletten, Umkleidekabinen, Sauna.

täglich Nassbereich desinf., reinigen,
Trainingsräume 2 x wöchentlich nass wischen, täglich saugen/kehren, 1 x pro Woche alle Geräte putzen, große Fenster putzen in Abständen usw.

die bish. Reinigungskraft fällt aus Krankheitsgründen aus und wird wohl nicht wieder kommen

alles, was man in den zwei Stunden nicht schafft, aber für den Tag geplant ist, muss man unbezahlt arbeiten.

der Chef meinte, es sei in zwei Stunden zu schaffen, aber man müsse schon flink sein.

Unterm Strich sehe ich nen Verdienst von rund gerechnet 10 Euro/Tag (Fahrtkosten abgerechnet), macht ca. 3600 Euro im Jahr.

Falle ich dadurch aus dem Wohngeldbezug, gibts auch kein Bildungspaket mehr.
Bildungspaket/Wohngeld ist aufs Jahr gerechnet auf jeden Fall mehr als ich hier rauskriege.

Bevor ich kritisiert werde betr. Bezüge vom Staat beziehen ..., es muss sich unterm Strich ja auch rechnen. Zahle ich letztlich durch dieses Einkommen noch drauf, weil mir die Zuschüsse wegfallen, dann habe ich nix vom Arbeitseinkommen außer noch mehr Rep./Wartungskosten fürs Auto.
Dass sich die Stundenzahl dort erhöhen könnte und man somit mehr verdienen würde ist ausgeschlossen.

Ist hier jemand aus der Reinigungsbranche? Ist diese Arbeit in zwei Stunden machbar?

Würdet ihr den Job unter diesen Vorgaben annehmen?

 
17 Antworten:

Re: Achtung: Rechenfehler.

Antwort von Franke am 13.01.2014, 22:13 Uhr

"Unterm Strich sehe ich nen Verdienst von rund gerechnet 10 Euro/Tag (Fahrtkosten abgerechnet), macht ca. 3600 Euro im Jahr."

21 Tage im Schnitt x 12 = 252 Tage - 20 Tage Urlaub = 232 Tage (korrekt?)

232 x 10 macht ca. 2.320 Euro im Jahr.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Arbeitsstelle ja oder nein (gern auch an erfahrene Reinigungskräfte)

Antwort von fsw am 13.01.2014, 22:16 Uhr

Ich würde es wohl nicht machen.Hört sich an,als wenn es zeitlich nicht immer zu schaffen wäre.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Arbeitsstelle ja oder nein (gern auch an erfahrene Reinigungskräfte)

Antwort von elisabeth.die.erste am 13.01.2014, 22:24 Uhr

nein.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Arbeitsstelle ja oder nein (gern auch an erfahrene Reinigungskräfte)

Antwort von Herbstsonne30 am 13.01.2014, 22:29 Uhr

Ich möchte nur anmerken, dass der Mindestlohn in der Innen- und Unterhaltsreinigung im Osten derzeit bei 7,56 Euro liegt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Arbeitsstelle ja oder nein (gern auch an erfahrene Reinigungskräfte)

Antwort von swiss-mom am 13.01.2014, 22:31 Uhr

Nein, schaffst du niemals.

Was heisst, alles was in den 2 Stunden nicht geschafft wird muss unbezahlt erledigt werden?

Lustiger Chef. Warum machen das nicht alle Unternehmer so.

"Hör ma, du kriegst sau viel Arbeit, eigentlich für 5 Stunden, egal. Ich zahl Dir zwei. entweder du schaffst das innerhalb der zwei oder du putzt für mich halt gratis." Witzig.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Achtung: Rechenfehler. - ja du hast ja recht ...

Antwort von sechsfachmama am 13.01.2014, 22:31 Uhr

watt rechne ich auch mit 365 tagen. neee sowatt

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Arbeitsstelle ja oder nein (gern auch an erfahrene Reinigungskräfte)

Antwort von sechsfachmama am 13.01.2014, 22:32 Uhr

heißt, du hast klare arbeitsvorgaben für den tag und wenn du z. b. am montag die vorgegebenen sachen nicht geschafft hast, musste eben dienstag früher kommen und das alles vor der regulären arbeitszeit unbezahlt nacharbeiten

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: wenn ich mal meinen hausputz überschlage ...

Antwort von sechsfachmama am 13.01.2014, 22:36 Uhr

würde ich jedesmal die duschen bis ins letzte ritzchen gründlichst putzen, auf schränken (auch oben) überall staub wischen, normale fußbodenreinigung, staub wischen allg., einige fenster putzen ... - in zwei stunden würde ichs nicht schaffen. und das im normalen hh.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kannst ja mal einen Profi nach Hause kommen lassen

Antwort von Franke am 13.01.2014, 22:47 Uhr

und sagen: "Bring mal tiptop alles in Ordnung. Bezahlt werden Dir zwei Stunden.

Und stell Dir vor, das Programm musst Du jeden Tag durchziehen."



Also nee, zwei offiziell und mäßig bezahlte Stunden täglich, dafür noch 11 Kilometer hin, 11 Kilometer zurück . . . Es wird sich hoffentlich was Besseres finden.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die spinnen wohl!!!

Antwort von Fru am 13.01.2014, 23:36 Uhr

Auf sowas bescheuertes läßt man sich nicht ein! NIEMALS!!!

Wenn ich meine Arbeit ordentlich mache, dann brauch ein Chef mir mit so einem Vorschlag nicht kommen...was ist, wenn es regnet und Fensterputzen geplant war, mußt Du es am nächsten Tag umsonst machen??? Nein, das ist natürlich übertrieben....das man nicht einschlafen sollte bei der Arbeit ist klar....aber solche "Drohungen" entweder vertraut mein Chef mir, das ich nach bestem Wissen und Gewissen arbeite, oder ich lass es direkt..

Ich arbeite als Zimmermädchen in einem Hotel...bei uns gilt: nicht einschlafen, aber auf jeden Fall gründlich....wenn wir mal 10 Minuten länger für ein Zimmer brauchen, dann ist das halt so. Wir bekommen 10 Euro die Stunde.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Die spinnen wohl!!!

Antwort von Holzkohle am 14.01.2014, 1:05 Uhr

lass die Finger davon - wenn ich vorher schon solche Ansagen bekomme, das schaffst Du NIEMALS!!!

Im Übrigen, gesetzlich vorgeschriebener Urlaub beträgt 24 Tage im Jahr. Google mal nach dem Bundesurlaubsgesetz!!! Da verarscht Dich jemand richtig, und das für DIE Kohle, Finger weg.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

*klugscheiß*

Antwort von .Anna. am 14.01.2014, 1:34 Uhr

Das Bundesurlaubsgesetz geht von einer 6 Tage-Woche aus. Dann sind 24 Tage Urlaub umgerechnet 4 Wochen. Bei einer 5 Tage-Woche sind 20 Tage ebenfalls 4 Wochen und damit ok.
Die Urlaubstage müssen aber bezahlt werden, von daher ist oben die Berechnung nicht richtig.

Das Jobangebot hört sich für mich wegen der ggf. unbezahlten Mehrarbeit auch gar nicht gut an. Allerhöchstens würde ich Probearbeit für 2 Wochen vereinbaren, um zu sehen, ob dir die Arbeitszeit reicht und der Chef mit dem Ergebnis zufrieden ist. Auf Dauer ständig unbezahlte Mehrarbeit zu leisten, wird dich nicht glücklich machen.

Gruß Anna

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Wisst ihr was mir vor einigen Jahren passiert ist?.....!!!!

Antwort von MadamePompadour am 14.01.2014, 7:24 Uhr

Reinigungskraft in einer Zahnarztpraxis im kleinen Ort von uns gesucht...
9 Euro/Std.

Ich stellte mich vor.
Wurde von der vorherigen Reinigungkraft "eingearbeitet" an 3 Abenden für je 3 Std.
Unterschrieb den Vertrag und bekam von der Zahnärztin gesagt, so völlig belanglos in einem Nebensatz, ich solle doch bitte Frau *** die 81 Euro geben fürs einarbeiten.

Ich stand da wie ein geprellter Frosch!

Wieso solle ICH ihre Reinigungskraft fürs Arbeiten bezahlen?
Sie hat sich doch beauftragt mir Dinge zu zeigen u. zu erklären....
Und meine Arbeit zum einarbeiten bekam ich natürlich NICHT bezahlt. Das war ja nur Probe!!!

Am nächsten Tag ging ich dann hin u. knallte ihr den Vertrag auf den Tisch u. meinte dass mein Verwandter Anwalt mich zurecht gewiesen hat.

Habe ihr dann sämtl. Paragraphen ums Ohr gehauen bis sie ganz ganz klein mit Hut war und einen Aufhebungsvertrag mit mir schloss.
Mein Geld für die 3 x 3 Std. putzen bekam ich dann wenige Tage auch später aufs Konto überwiesen

Nach Gesprächen mit anderen Kräften macht sie das schon immer so


Und in einem noblem Restaurant.... vor ca. 2 Jahren...
stellte ich mich auch vor. Die Räumlichkeiten reinigen eben.
6 Euro die Std.!!! Und natürlich sollte man Sonntags Vormittag auch kommen. An u. für sich kein Problem... nur leider ohne Zuschlag.
Ich hab den Hörer aufgelegt.

Unter deinen genannten Umständen würde ich das nie u. nimmer machen!
Ausnutzer, einfach nur Ausnutzer. Dass die Leute sich nicht schämen.

Jetzt habe ich eine Tätigkeit die mir 7,50 die Std. bringt + Nachtzuschlag.
Es ist halb so anstrengend wie putzen von daher bin ich mit dem Lohn einverstanden. Ich komme genau auf meine 5400 Euro im Jahr.
Bei uns viel das Wohngeld dann auch weg.
Aber soviel bekamen wir vom Bildungspaket auch nicht ab... 100,- Schulstart für 2 Kinder u. einmal eine Klassenfahrt von 80 Euro und einmal 30 Euro

LG
MP

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Nein

Antwort von Jobär am 14.01.2014, 8:32 Uhr

Ich putze auch do, Fr, Sa, Sa für 8,50 die Stunde.In einer Kneipe, so wie es da immer aus schaut ist der Stundenlohn viel zu wenig...irgendwann wird sich schon mal was ergeben...
Und zu dir...Ich würde es nicht machen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: wenn ich mal meinen hausputz überschlage ...

Antwort von omagina am 14.01.2014, 12:09 Uhr

ein ganz grosses NEIN....ich putze seit ganz vielen jahren...von privat bis firma hotel gaststätte usw. und bin verdammt flink...von vielen bestätigt....aber das pensum ist gründlich nicht zu schaffen...nichtmal ansatzweise...da werkelste wohl nach 3 stunden immer noch rum ...unbezahlt...und ich denke nicht das sowas im sinne des erfinders ist...chef spart putzfrau zahlt drauf...no go

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Was mir dazu noch einfällt...

Antwort von Fru am 14.01.2014, 15:07 Uhr

Man kann ja bei so einem knappen Zeitplan auch nichtmal extra über ne Fußleiste wischen oder nen Aschenbecher reinigen, ohne das man gleich in Verzug kommt....absolut unmöglich und am Ende bekommste Mecker, weil die Fußleisten sauig sind....nein, auf keinen Fall!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: abgesagt und der Jobbörse wegen Sittenwidrigkeit gemeldet ..

Antwort von sechsfachmama am 15.01.2014, 11:13 Uhr

hab da mal nachgefragt, wie das mit Arbeitsangeboten einstellen funktioniert.

AG können selbst (und ungeprüft) ihre Angebote einstellen, es wird von der AA nur stichprobenartig mal was geprüft.

Findet man in den Angaben was sittenwidriges - in dem Fall die Lohnhöhe - kann man das der Ag. melden.

Ich sagte dem MA am Tel, dass alles was man nicht schafft, in der Freizeit kostenlos nachzuarbeiten ist und er meinte, ja das ist leider allg. Praxis im Reinigungsgewerbe, auch in der Hotelbranche. Für ein Zimmer hat man die Vorgabe von 20 min, aber jeder weiß, dass unter 40, 45 min das gar nicht zu schaffen ist und die Angestellten kostenlos arbeiten.
Aber solange das nicht direkt in der Stellenbeschreibung auftaucht (wer würde sowas schon reinschreiben ....), kann auch die AA nichts dagegen machen.

Auf jeden Fall müsse der Mindestlohn eingehalten werden - und ich weiß jetzt schon, was passieren wird falls die Anzeige gelöscht wird und er noch keinen gefunden hat, er wird eben die Stundenzahl soweit kürzen, dass er auf den Mindestlohn kommt und der Angestellte darf dann noch mehr unbezahlt putzen ....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.