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Geschrieben von Mucki+Ninchen am 10.03.2011, 14:33 Uhr

Aber...

Lest doch mal richtig bitte ... es steht doch im Urteil, dass das Glücksspiel in angemessener Weise erlaubt ist, sprich Rubbellose oder ein, zwei Lottoscheine darf jeder ausfüllen.

Zitat von www.tagesschau.de: "...Zudem geht es auch um ein Missverhältnis zwischen dem Einkommen und dem Spieleinsatz. Ein einzelnes Rubbelos ist auch einem Geringverdiener nicht zu verwehren. ..."

Keiner sagt, dass H4-Empfänger kein Los für 2,50 Euro kaufen darf, aber ich finde es sehr wohl gerechtfertigt (gerade in Zeiten der H4-Erhöhungsdiskussionen) zu fragen, ob mit dem Geld vom Staat Glücksspiel betrieben werden darf.

Gruß, M

 
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