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von Manu0707  am 16.09.2013, 18:14 Uhr

Einladung zur 1. Schulelternratssitzung bekommen...Frage dazu

Hi,

ich bin als Elternvertreterin zur o. g. Konferenz eingeladen worden. Jetzt stehen auf der Einladung ein paar Punkte, wo ich mir nichts drunter vorstellen kann:

- Wahl von 4 Mitgliedern für den Schulvorstand (welche Aufgaben hat der?)
- Wahl eines Schulelternratsvorsitzenden (welche Aufgabe hat der dann?)
- Nachwahl eines Mitglieds für die Gesamtkonferenz (was ist das?)
- Wahl eines Delegierten für den Kreiselternrat (was hat der für Aufgaben?)

Weiß das jemand von euch und kann mir kurz erläutern, um was es da geht?

Danke und liebe Grüße
Manu

 
3 Antworten:

Re: Einladung zur 1. Schulelternratssitzung bekommen...Frage dazu

Antwort von Mickie am 16.09.2013, 21:05 Uhr

Hi,

eure Begrifflichkeiten sind etwas anders als hier. Schulvorstand müsste das selbe wie hier die Schulkonferenz sein. Dort werden Beschlüsse gefasst wie z.B. Hausordnung.
Schulelternratsvorsitzende dürfte hier von der Begrifflichkeit her die Gesamtelternvertreterin sein, Aufgabe u.A. die Sitzung zu leiten, dazu zu laden, bei Betreff der gesamten Schule Infos an alle Elternvertreter geben.
Gesamtkonferenz mutmasse ich mal das es die Lehrerkonferenz hier wäre, dort nimmt man eben auch teil und trifft die Entscheidungen mit.

Kreiselternrat, vertritt die Eltern verschiedener Schulen aus einem Landkreis, dort geht es oft z.B. um Inklusion, um Gefährlicher Schulweg etc.

Hier werden vor der Wahl die einzelnen Bereiche immer kurz vorgestellt .

So in etwa dürfte es bei euch nun auch so sein.

Gruss Mickie

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Re: Einladung zur 1. Schulelternratssitzung bekommen...Frage dazu

Antwort von lotte03 am 17.09.2013, 7:52 Uhr

Hallo, du kommst wohl aus Niedersachsen.....
-Schulvorstand: § 38a, b NSchG. Wichtig: das Verhältnis Eltern/ Lehrer ist hier gleich. Hier werden also ggf. "echte" Entscheidungen gefällt. http://www.loccum.de/schulvorstand/schueler/02aufgaben.html
- der SER- Vorsitzende vertritt die gesamte Elternschaft nach aussen, arbeitet mit den Lehrern zusammen, führt die Beschlüsse des SER aus. Er/ sie lädt zu den Sitzungen
-die Gesamtkonferenz ist sowas wie die "Geschäftsführung" der Schule. Dort arbeiten alle Lehrer usw. plus die gewählten Elternvertreter (die Anzahl der EV richtet sich hierbei nach der Anzahl der Lehrer) zusammen
http://www.schure.de/nschg/nschg/nschg2.htm, § 34 NSchG
-der KER ist der Elternrat aller Schulen aller Schulform des Kreises. Jede Schule entsendet dorthin Delegierte, die sich dort selbstverständlich selber wählen lassen können
In Kürze ganz informativ ist noch hier diese Seite

http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schulorganisation/schulverfassung/schulverfassung

Viel Erfolg!

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dankeschön :-)

Antwort von Manu0707 am 17.09.2013, 8:58 Uhr

da habt ihr mir sehr weitergeholfen!!!
Ja, ich bin aus Niedersachsen, wusste nicht, dass das in anderen Bundesländern anders heißt *hups*...da muss ich wohl noch viel lernen *seufz*

LG Manu

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