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Geschrieben von JJ2002 am 25.11.2008, 13:05 Uhr

Das hätte ich mich nicht getraut

Hallo,

hab gerade von einer Bekannten erfahren, dass sie die letzten 3 Krankheitstage für Ihr Kind für dieses Jahr vom Kinderarzt verschrieben bekommen hat, das Kind aber jetzt trotzdem in die Schule geht und sie 3 Tage HalliGalli macht.

Das würde ich mich nicht trauen! Kommt das nicht raus bei der Krankenkasse, Schule etc.?

Viele Grüße, Jasmin

 
7 Antworten:

Re: Das hätte ich mich nicht getraut

Antwort von Drachenlady am 25.11.2008, 13:51 Uhr

das kann bös ins auge gehen. es muss nur der falsche mitkriegen, dass dem kind nichts fehlt und sie sich ein paar schöne tage macht und sie ist ihren job los.

ich wage mich nicht mal mehr einkaufen zu gehen, wenn ich krankgeschrieben bin. eine kollegin hatte es mal einem chef von mir gesteckt, dass ich ja so krank nicht sein könne, wenn ich einkaufen gehn kann und das sogar zufuss.

rausgeschmissen hat er mich nicht, aber eine abmahnung gabs trotzdem. War ein AL mit pinselohren.

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*lol* nee nicht im Ernst oder ?

Antwort von Ellert am 25.11.2008, 16:45 Uhr

wow,. manche sind wirklich unverschämt
und ich frage mich
was denkt der Arzt dass er ein Kind krankschreibt dass es nicht ist ?
Und was wenn sie die tage noch braucht weil das Kind wirklich schwer krank ist ?

dagmar

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also wegen einkaufen und krank sein

Antwort von Micimaus am 25.11.2008, 17:00 Uhr

hast du die abmahung angenommen?? oder was hast du eingekauft?
wenn man krank geschrieben ist, dann heißt das noch lange nicht, daß man nicht lebensmittel einkaufen gehen darf...denn die brauch mal schließlich und NIEMAND verlangt von einem, daß man in der wohung hockt!

was allerdings das kind krank schreiben lassen und dann in schule schicken und nen faulenzer machen angeht....ne, mag dazu nichts mehr sagen.
finde das nicht so toll!

mii

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Re: also wegen einkaufen und krank sein

Antwort von Drachenlady am 25.11.2008, 23:51 Uhr

es waren lebensmittel, die ich eingekauft habe. wäre ich in der city von boutique zu boutique gewandert, hätte ich das nachvollziehn können.

ich habe die abmahnung angenommen, hätte ich es nicht getan, hätte ich direkt gehen können. und zu dem zeitpunkt brauchte ich das geld dringendst.

so hab ich meinem chef schon gesagt, dass mir der arzt sogar empfohlen hat bei trockenem wetter spazieren zu gehen. und was das einkaufen angeht, dass es durchaus erlaubt ist, für die grundversorgung an lebensmittel sorge zu tragen.

es ging links rein und rechts wieder raus. wie gesagt. es war ein al mit pinselohren. aber trotzdem, wenn ich jetzt krank bin, bleib ich mit dem hintern schön zu hause.

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Habt Ihr denn keinen ...

Antwort von NicYanniJessy am 26.11.2008, 8:13 Uhr

Betriebs- oder Personalrat???

Natürlich kannst und darfst Du raus, es sei denn Du bist bettlägerisch krankgeschrieben.

Oder wer soll sonst Lebensmittel einkaufen gehen? Dein Kind?

Da hätte ich auf jeden Fall Einspruch eingelegt. Du hättest auch vor dem Arbeitsgericht Recht bekommen.

LG
Nicole

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Re: Link

Antwort von Heike-SU am 26.11.2008, 9:07 Uhr

Hall Drachenlady,
die Abmahnung war, soweit ich das beurteilen kann, nicht rechtens und ist es auch weiterhin nicht.
Auch wenn man krank geschrieben ist, dann sind Einkäufe für den täglichen Bedarf, sogar Spaziergänge (wenn erlaubt vom Arzt), erlaubt. Was soll denn ein/e Alleinerziehnde/r oder Single machen, wenn er/sie krank ist? Hungern????
Gerade vorgestern wurde dieses Thema in WDR 2 behandelt. Hier der Link:
http://www.wdr.de/radio/wdr2/quintessenz/497345.phtml

Ich würde vom Arzt ein Attest anfordern, indem steht, dass Spaziergänge erlaubt waren und dieses Attest zusammen mit einer Erklärung meinerseits der Abmahnung in der Personalakte beifügen. Am besten mit einer Kopie des eigenen Abmahnungsexemplars.
LG
Heike

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Re: Das hätte ich mich nicht getraut

Antwort von Drachenlady am 26.11.2008, 14:13 Uhr

danke ihr lieben,

da liegt ja schon ein jahr zurück und ich arbeite bei diesem sklaventreiber nicht mehr. wäre ich damals nicht so verdammt auf das geld angewiesen gewesen hätte ich nicht so einfach die klappe gehalten.

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