1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Sabet am 21.11.2008, 20:44 Uhr

Zur Schule radeln

Guten Abend!
Soweit ich inzwischen mehrfach gehört habe, "dürfen" Grundschüler bis zur Fahrprüfung in der 4. Klasse nicht zur Schule radeln (Bundesland Bay).
Ich bin der Meinung, dass die Schule dass nicht pauschal so regeln sollte, sondern den Eltern jeweils die Entscheidung überlassen: nach Entfernung, ebener Strecke, Verkehrsaufkommen, Fahrtüchtigkeit, verkehrstüchtiges und passgenaues Fahrrad, Bekanntheit der Strecke und natürlich einer Begleitperson. Hier wird doch wieder einmal die Verantwortung an eine Kombination Alter/Prüfung abgegeben, als ob die Kinder in der 4. dann automatisch radeln könnten, obwohl sie vorher nur Ausflüge mit den Eltern machen oder auf Nebenstrecken spielerisch umherfahren.
Oder gilt das "Verbot" nicht bei der Begleitung durch einen Elternteil?
Wie handhabt ihr das mit dem Radfahren, falls die Umstände (siehe oben) es möglich machen?
Sabet

 
14 Antworten:

Re: Zur Schule radeln

Antwort von Mama von André und Alina am 21.11.2008, 20:58 Uhr

Hallo!
Hier in Niedersachsen ist das auch so! Erst nach bestandener Fahrradprüfung in der 4. Klasse dürfen die Schüler mit dem Fahrrad zur Schule fahren. Das hat wohl was mit der Schulwegversicherung (GuV) zu tun. Ich weiß aber von 1 Fall, wo das Kind mit dem Fahrrad in die Schule fährt - in Begleitung eines Elternteils.
Unser Sohn (9) darf seit diesen Sommerferien alleine mit dem Fahrrad zum Spielplatz oder zu einem Freund fahren, aber das ist ja dann auch Privatangelegenheit und nicht mehr über die GUV abgedeckt!

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Re: Zur Schule radeln

Antwort von mona32 am 21.11.2008, 21:54 Uhr

Bei uns in NRW ist das ebenfalls so. Erst mit dem Fahrrad zur Schule nach bestandener Fahrradprüfung in der 4. Klasse.
Bietet sich jetzt bei uns auch nicht wirklich an (Berge!)
Daher kann ich dir da nicht weiterhelfen, gilt hier aber bei allen GS in der Stadt.....

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Re: Zur Schule radeln

Antwort von dhana am 21.11.2008, 21:57 Uhr

Hallo,

bei uns dürfen die Kinder erst ab der bestanden Prüfung ALLEINE zur Schule fahren.
Wenn die Eltern die Kinder begleiten dürfen die das natürlich auch im Kindergarten oder anderen Grundschulklassen.

Grüße Dhana

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Re: Zur Schule radeln

Antwort von IngeA am 21.11.2008, 21:58 Uhr

Hallo,

die Grundschule kann eine Empfehlung aussprechen, wie die Kinder zur Schule kommen liegt aber in der Verantwortung der Eltern. Meine Tochter (2. Klasse) fährt mit dem Rad zur Schule, noch begleite ich sie, wegen einer recht fiesen Kreuzung.
Ich find es immer wieder "nett": In der 4. Klasse sollen die Kinder dann plötzlich Rad fahren können und vorher "durften" sie sich mit dem Rad gar nicht im Straßenverkehr bewegen. Wie soll das den gehen?

LG Inge

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Zumindest in D-land darf ein Kind mit oder ohne Fahrradprüfung soviel Fahrradfahren wie

Antwort von Ebba am 21.11.2008, 22:21 Uhr

Zumindest in D-land darf ein Kind mit oder ohne Fahrradprüfung soviel Fahrradfahren wie ihr als Eltern für richtig haltet und verantworten könnt.

Es gibt, zumindest in D-land, keine versicherungstechnischen Probleme, wenn Kinder mit dem Rad zur Schule kommen, zumindest nicht, wenn man den nachfolgenden Links glauben darf:


/cit/
Haftungsfragen: Mit dem Fahrrad zur Schule - Das müssen Sie beachten

Fall 1: Auch Grundschüler dürfen mit dem Rad zur Schule kommen
(...)

Begründung:
Der Unfallschutz hängt nicht davon ab, welches Verkehrsmittel vom Kind benutzt wird - ob es per Fahrrad, Roller, Skateboard, Skier oder bei Hochwasser per Boot kommt, spielt für die gesetzliche Unfallversicherung keine Rolle. Alle Schüler sind auf dem Weg von und zur Schule und zu Schulveranstaltungen kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Eine gesetzliche Pflicht für Kinder, im Straßenverkehr beim Fahrradfahren Helme zu tragen, gibt es nicht.
(...)
/cit/
aus: http://tinyurl.com/65qxwr

Zum Versicherungsschutz insbesondere auch:

http://www.adfc-bayern.de/dokumente/schulweg_rw_2005_6_radfahrverbot.pdf

/cit/
Alle Schüler sind während schul i scherVeranstal tungen sowie auf
dem Schulweg gesetzl i ch gegen Unf äl l e ver si cher t . Der Versicherungsschut z best eht auch dann, wenn sie ent gegen ei ner Empfehl ung der Schule mi t dem Rad zur Schule f ahren. Diese Auffassung wi r d in der El t er nz ei t s c hr i f t des Bayerischen Kul t us mi ni s t er i ums
bes t ät i gt ( Hef t 3 / 0 5 , Seite 19 unt er "Rat und Auskunf t " ) . Der Schulweg mi t dem Fahrrad steht danach unabhängi g vom Al t er unt er
dem Schutz der gesetzl i chen Unf all versicherung.
/cit/

http://www.adfc-bayern.de/schulweg.htm

www.dk-content.de/trekkingbike/ pdf-archiv/bauplan/0507_Sicher_zur_Schule.pdf

Im Zweifelsfalle würde ich mich zur Sicherheit noch mal an die gesetzliche Unfallversicherung wenden und nachfragen.



Liebe Grüße
Ebba

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Re: Zur Schule radeln

Antwort von Miolilo am 22.11.2008, 6:29 Uhr

"Verkehrsaufkommen, Fahrtüchtigkeit, verkehrstüchtiges und passgenaues Fahrrad"

Ich sehe die Kinder jeden Morgen zur Schule fahren.
Viele Eltern können das eben NICHT einschätzen!!


"Ich find es immer wieder "nett": In der 4. Klasse sollen die Kinder dann plötzlich Rad fahren können und vorher "durften" sie sich mit dem Rad gar nicht im Straßenverkehr bewegen. Wie soll das den gehen?"

Nicht plötzlich.
Sie machen Fahrradtraining und eine Prüfung.


Mio

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Re: Zur Schule radeln

Antwort von IngeA am 22.11.2008, 8:13 Uhr

Hallo,

>>Nicht plötzlich.
Sie machen Fahrradtraining und eine Prüfung.>>

Naja, wegen ein paar mal Fahrradtraining und einer Prüfung können die Kinder dann Rad fahren?!

Unter 8-10 Jahren fahren die Kinder noch ganz anders Rad als danach. Sie fahren schließlich auf dem Gehsteig. NATÜRLICH ist nicht jeder Schulweg für ein radelndes Kind geeignet. Aber deshalb pauschal zu sagen, ein Kind unter x Jahren darf nicht allein mit dem Rad zur Schule fahren halte ich nicht für angebracht.

>>Ich sehe die Kinder jeden Morgen zur Schule fahren.
Viele Eltern können das eben NICHT einschätzen!!

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Re: @Sabet

Antwort von montpelle am 22.11.2008, 10:06 Uhr

Wer sagt denn, dass Kinder in der 4.Klasse automatisch radfahren können, nur weil sie eben in der 4.Klasse sind ?

Meinst du die Kinder in der 4.Klasse bekommen einfach eine Urkunde in die Hand gedrückt und fertig: Jetzt kannst du Radfahren ?!

Es wird lange vorher geübt, auch im Straßenverkehr selber. Und auch wenn viele Kinder bereits vorher mit ihren Eltern Radtouren und Ausflüge mit dem Rad machen, können sie noch lange nicht wirklich Radfahren !

Zwischen der Fertigkeit ein Fahrrad zu bedienen und der Fähigkeit mit einem Fahrrad am Straßenverkehr teilzunehmen, liegt ein sehr großer Unterschied !

Außerdem gehört eine geistige Reife dazu, (auch gefährliche) Situationen im Straßenverkehr überblicken und bewältigen zu können, die Kinder von ihrer Entwicklung mit z.B. 6 Jahren noch nicht haben !

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Re: Zur Schule radeln

Antwort von Miolilo am 22.11.2008, 11:04 Uhr

"Naja, wegen ein paar mal Fahrradtraining und einer Prüfung können die Kinder dann Rad fahren?!"

Du kennst dich aus mit dem Training und der Prüfung - die im übrigen von der Polizei begleitet bzw. durchgeführt werden?


Es würde schon viel bringen, wenn die Eltern den Rat der Polizei beachten, dass sie bitte weiterhin ihre Kinder im Straßenverkehr begleiten und regelmäßig üben sollen...

Und wenn sie das nicht machen wollen, sollen sie ihre Kinder halt weiterhin zu Fuß gehen lassen (und trotzdem üben )

Mio

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ab 12 alleine, unter 12 in Begleitung oder mit 10 freiwill. Radprüfung

Antwort von funny mary am 22.11.2008, 12:57 Uhr

Bei uns in Ö ist das so geregelt:

Ab zwölf Jahren dürfen Kinder alleine mit dem Fahrrad auf öffentlichen Verkehrsflächen fahren.
Kinder unter zwölf Jahren dürfen ein Fahrrad nur in Begleitung einer zu mindestens 16 jährigen Person lenken oder
Ab dem zehnten Geburtstag mit einem Radfahrausweis nach bestandener freiwilliger Radfahrprüfung

Motorisch sind sie erst mit 8-10 Jahren fit und kognitiv Verkehrssituationen zu erfassen so mit 14 Jahren (wobei da noch das pubertäre Risikospielen nicht abgeschlossen ist). Ausnahmen gibt es bestimmt in die ein oder andere Richtung.

Funny Mary

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???

Antwort von sisyphos am 22.11.2008, 13:39 Uhr

bei uns in Ö dürfen die kinder gar nicht mit dem fahrad ohne begleitung auf der straße fahren so lange sie nicht die fahrradprüfung haben.

und das hat gar nichts mit der 4 klasse zu tun, sondern etwas mit dem alter, hat man nämlich das alter schon in der 3 klasse erreicht könnte man auch da schon die fahrradprüfung ablegen.

oder lässt ihr eure kinder auch schon mit 15 mit dem auto fahren? schließlich gibt es beim führerschein auch eine altersbegrenzung....

lg

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Re: ???

Antwort von Ebba am 22.11.2008, 19:00 Uhr

In der Tat duerfen in Ö Kinder erst ab 12 allein mit dem Fahrrad auf öffentlichen Straßen fahren, bzw. bereits ab 10 Jahren, wenn sie die Fahrradpruefung abgelegt haben.
In D ist die Rechtslage anders u. wie ich finde auch besser :-).

Liebe Grueße
Ebba

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Re: Zur Schule radeln

Antwort von IngeA am 22.11.2008, 20:17 Uhr

Hallo,

wer lesen kann ist klar im Vorteil, ich hab oben ja geschrieben, daß ich meine Tochter (noch) begleite. Übrigens begleite ich sie zum Üben. Ich habe meine Tochter auch schon in den Kiga täglich 2 x 4 km auf dem Rad begleitet (die Strecke war entsprechend ausgewählt). Lange werde ich sie aber warscheinlich nicht mehr begleiten, weil sie es dann nach meiner Einschätzung nicht mehr braucht.
Nachdem ich 17 Jahre lang wirklich viel Rad fahre (im Stadtverkehr in München und den Vorstädten, nicht als Hobbyrennradler auf dem Land, inzwischen in der Zeit wohl fast 40000 km) hab ich inzwischen nicht mehr so wirklich das große Vertrauen in die Fahrradkenntnisse der Polizei. Nach meinen Erfahrungen sagt da jeder was anderes, viele kennen sich noch nicht mal mit der Gesetzgebung zu Radwegen etc. aus. Ich halte mich an die Empfehlungen des ADFC und an meine eigenen Erfahrungen.

http://adfc.de/5282_1

Die befassen sich halt wirklich mit dem Radverkehr.

LG Inge

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Danke für eure Beiträge!

Antwort von Sabet am 23.11.2008, 14:43 Uhr

o.t.

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