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Geschrieben von Mima am 04.05.2005, 21:45 Uhr

Aufnahmekriterien Hort (kath. Einrichtung)?

Hallo,

kennt sich hier jemand mit den rechtlichen Bestimmungen bez. der Aufnahmekriterien in einer katholischen Kita aus?

Es geht um eine Einrichtung, in der Kinder von 0 bis 10 Jahren betreut werden, Kiga und Hort in einer Einrichtung. Konkret geht es um Hortplätze, die gerade vergeben werden. Es gibt nur zwei frei werdende Plätze und auf den ersten Plätzen stehen folgende Bewerber:

S. und J., diese beiden gehen in einen anderen Kiga. Allerdings haben sie Geschwister im Hort. Daher dürfen sie nach den Ferien in die Einrichtung.

K. und F. - zwei Kinder, die seit drei Jahren in DIESEM Kiga sind und auch schon ewig für den Hort angemeldet sind. Die beiden dürfen jetzt nicht in den Hort, weil die Geschwisterkinder hineinkommen.

Unabhängig vom Empfinden, was richtig ist - laut Kigaleitung ist vom Träger vorgegeben, dass Geschwisterkinder immer vorgehen, sogar wenn die Kinder, um die es geht, schon in der Einrichtung sind.

Kann das stimmen??

Wo steht das denn genau festgeschrieben und vor allem: hat denn der Elternrat nicht ein Mitspracherecht bei solchen Kriterien??

Danke euch, falls jemand etwas weiss..

Grüße,
Mima

 
7 Antworten:

Re: Aufnahmekriterien Hort (kath. Einrichtung)?

Antwort von sonnenwunder am 04.05.2005, 23:01 Uhr

Hallo!
Das finde ich heftig.

Unsere Kinder sind auch in einem katholischen Kiga.

(allerdings nicht Hort)

Als Jonas schon im Kiga war und Lukas nachrücken sollte (geboren April 1999 ) wurde mir zuerst mündlich ein Platz zugesagt und dann habe ich doch keinen bekommen.Was ich erst nach Anmeldeschluß erfuhr...*sauewar* und meine Beurlaubung lief zum Sommer hin aus und ich wollte wieder arbeiten und stand dann ohne Platz da.
Also eine Bevorzugung von Geschwisterkindern gibt es bei uns (leider)nicht.
Leider sage ich, weil ich mit viel viel Glück einen Plazt in einem DRK Kiga bekam und dann ein Jahr lang in ZWEI Kigas fahren durfte ...vor und nach der Arbeit.
DAS war heftig.
Bin dann schwanger mit den Zwillis geworden und Lukas wechselte dann in unseren kath. Kiga und beide gingen noch ein Jahr gemeinsam in den Kiga.Da habe ich auch erst richtig bemerkt, WIE erleichtenrd es ist, beide kinder in einer Einrichtung zu haben.

Was mir im Kopf rumschwirrt:
In unserem Bistum ist es so, daß der Träger für die kath, Einrichtungen vorgibt, daß 75% katholisch sein müssen.Damit die Einrichtungen das erfüllen, müssen nun leider auch Kinder, die nicht getauft sind oder evangelisch oder muslimisch sind abgewiesen werden.

Ich war auch im Elternrat, aber wir haben uns in dem Jahr auf Nachfrage der Leitung bewußt nicht in die Platzvergabe "eingemischt" (kann aber daher schon sein, daß es ein Mitspracherecht gibt!).
Als es um Lukas Platz ging wurde es auch im Elternrat abgestimmt und die haben dagegen gestimmt...Und so war ich dann halt ohne Kigaplatz.
Genervt hat mich auch, daß in dem Jahr Kinder bis einschließlich Februar 99 eh Zusagen bekommen haben.

Naja, hoffe, ich konnte Dir ein bißchen "helfen"

Viele Grüße
Sonja

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Re: Aufnahmekriterien Hort (kath. Einrichtung)?

Antwort von Mijou am 05.05.2005, 10:50 Uhr

Hallo,

die Kriterien sind nirgendwo zentral festgelegt (allenfalls in groben Zügen), sondern variieren auch bei der Kirche von Einrichtung zu Einrichtung. Da die Leitung hier einen sehr großen Ermessensspielraum hat (und nicht den Elternbeirat fragen muss), kann man einen Platz für sein Kind nicht wirklich gegen ihren Willen durchsetzen.

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Re: Aufnahmekriterien Hort (kath. Einrichtung)?

Antwort von angi3 am 05.05.2005, 12:06 Uhr

Hallo
der Träger bestimmt die Aufnahmekriterien. Der kann natürlich die Regel aufstellen, Geschwisterkinder haben Vorrang. Die Kriterien sind meisten ein mal festgelegt und werden ewig genutzt. Also wird nicht jedes Jahr neu entschieden, Geschwisterkinder werden zuerst genommen. Es gibt keine Regel, von wo anders, dass Geschwisterkinder vorrangig genommen werden müssen. Die meisten Kindergärten/Horte machen es, aber, dass sie Geschwisterkinder bevorzugen, ich kenne auch andere. Wie lange man angemeldet ist, kann, muss keine Rolle spielen. Bei uns im Kindergartengesetz steht, dass der Elternrat bei der Aufnahme dabei sein muss. Wenn du im Elternrat selber bist, aber nicht für deu Kind. Du darfst dann auch nicht anwesend sein. Der Elternrat darf auf keinen Fall erzählen, wie abgestimmt worden ist oder die Kriterien, die zu der Abstimmung geführt hat. Der Elternrat ist zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet.
Einige Kriterien, die ich kenne(aber alle nicht verpflichtet): Sind Vater und Mutter noch in der Kirche, ist das Kind getauft, Geschwisterkinder, allein erziehende haben Vorrang, geht Mutter und Vater arbeiten, liegt die Schule in der nähe zum Hort, wohnt man im gleichen Bezirk.
Ich lebe in NRW. Jedes Bundesland hat seine Regeln.
Man kann aber als Einrichtung aber auch überbelegen, dies muss man sich genehmigen lassen. Außerdem hören doch auch immer Kinder noch plötzlich auf, vielleicht ist das eine Möglichkeit. Wenn die andern schon den Platz haben, wird die Einrichtung den wohl kaum wieder wegnehmen können.
Also bei uns bleiben die Kinder, die in unserem Kindergarten sind auch im Hort, wenn Platz ist.
Viele Grüße
Angi

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Re: Aufnahmekriterien Hort (kath. Einrichtung)?

Antwort von kiaranina am 05.05.2005, 17:46 Uhr

Man sollte allerdings auch berücksichtigen, wie stressig es ist seine Kinder nach der Arbeit noch von zwei verschiedenen Hort-Plätzen abzuholen. Daher kann ich das mit den Geschwisterkindern nachvollziehen.

Meiner Ansicht liegen hier zwei gleichwertige Argumente
1. Geschwister
2. Kind kennt die Einrichtung bereits
vor. Ich denke - so unangenehm es ist - man muzs

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Re: Aufnahmekriterien Hort (kath. Einrichtung)?

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 06.05.2005, 10:02 Uhr

Hallo,

der Träger bestimmt die Aufnahmekriterien einmal, das wird nicht jedes Jahr geändert, daher hat der Beirat da auch nur ein sehr spärliches Mitspracherecht. Lediglich wenn die bestehenden Regeln geändedrt werden muß im Allgemeinen der Beirat gehört werden. Wenn die Regeln schon seit längerem so feststehen dann weiß man das ja wenn man die Kinder anmeldet (oder könnte es wissen, wenn man sich für die Grundregeln der Einrichtung interessiert - die müssen ausliegen), und dann ist das halt so. Die Einrichtung kann ja nix dafür, daß dieses Jahr nur 2 Plätze freiwerden.

Ich bin Elterbeiratsvorsitzende in Fumis Hort und bei uns sind die Kriterien genau so. An erster Stelle stehen Geschwisterkinder, weil man Eltern im Allgemeinen nicht zumuten kann, Kinder in verschiedenen Einrichtungen zu haben (ist ja auch eine Rennerei). An zweiter Stelle stehen die Kinder aus dem angeschlossenen Kindergarten (gleicher Träger). Wobei es in der Realität meistens so ist, daß die Geschwisterkinder aus genau dem angeschlossenen KiGa kommen (die Eltern versuchen ja vorher schon, das "Bring- und Hol-Problem" möglichst günstig zu lösen), so daß die meisten Kinder der Kategorie 1 auch die Kriterien der Kategorie 2 erfüllen und daher m.E. noch viel mehr Priorität haben. Dann müssen wir immer noch drei Plätze für städtische Angestellte und Problemfälle offen halten bis zu den Herbstferien. Der Rest wird bei uns verlost, damit sich keiner nachher beschweren kann, daß Kind 1 nur deswegen einen Platz erhält, weil die Mutter mit der Hortleitung sonntags Kaffee trinkt (oder so).

Es ist sicher schade, wenn Du Dich auf den Hortplatz verlassen hast und ihn jetzt nicht bekommst. Aber jetzt deswegen den anderen den Platz zu mißgönnen finde ich nicht hilfreich.

Schönen Gruß,
Elisabeth.

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Re: Aufnahmekriterien Hort (kath. Einrichtung)?

Antwort von Mima am 06.05.2005, 12:15 Uhr

Danke für eure Antworten.

Übrigens geht es nicht um "uns" sondern um eine Bekannte.

Und es wird auch niemand der Platz missgönnt. Dass es für alle arbeitenden Eltern eine Katastrophe ist, wenn sie keinen Hortplatz haben, ist ja wohl klar.

Für mein Empfinden ist die Entscheidung aber ungerecht und ich wollte einfach wissen, wie das woanders gehandhabt wird und wie man sieht gibt es keine klare Regelung.

und @ Elisabeth (von wegen Regeln erkundigen): den Eltern der Kinder, die den Kiga schon besuchen, wurde der Hortplatz die letzten drei Jahre fest zugesagt (von wegen: wenn Ihr Kind hier im Kiga ist, haben Sie den Platz sicher.) Deshalb ist das Entsetzen recht groß.

Nochmal Danke,
Mima

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Re: Aufnahmekriterien Hort (kath. Einrichtung)?

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 06.05.2005, 13:22 Uhr

Gut, dann ist das vielleicht falsch gehandhabt worden. Als ich Temi in unserem KiGa angemeldet habe hieß es: "In den letzten Jahren haben alle Kinder aus diesem KiGa auch einen Hortplatz bekommen. Im Endeffekt hängt es natürlich von den Kapazitäten ab."
Aber - ganz ehrlich - kann man sich das nicht ein bißchen auch denken? Was wäre denn gewesen, wenn dieses Jahr drei Kinder aus dem KiGa in die Schule gekommen wären?

Schönen Gruß,
Elisabeth.

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