Als Nachsorge bezeichnet man die planmäßige Nachuntersuchung und Versorgung von Mutter und Kind nach der Geburt. Hierzu gehört sowohl die Betreuung durch eine Hebamme wie auch die Nachuntersuchung durch den Frauenarzt.
Nachsorge durch die Hebamme
Mit der Geburt ist die Arbeit der Hebamme noch nicht beendet. Die sogenannte Nachsorgehebamme kümmert sich während des Wochenbettes um die Rückbildung der Mutter, die Gesundheit des Kindes und um eine funktionierende Stillbeziehung zwischen den beiden. Die Nachsorge kann von der Hebamme übernommen werden, die Sie in der Schwangerschaft und/oder bei der Geburt begleitet hat oder auch von jeder anderen niedergelassenen Hebamme.
Die Leistungen einer Nachsorge-Hebamme stehen Ihnen zu und werden von der Krankenkasse übernommen. Diese sind: tägliche Hausbesuche bis zum 10. Tag nach der Geburt, sowie 16 weitere Besuche bis zur 8. Lebenswoche des Kindes. In besonderen Situationen, beispielsweise bei einem kranken oder behinderten Kind, stehen Ihnen auch noch mehr Besuche zu.
Nachsorge (Nachuntersuchung) beim Frauenarzt
Etwa 6 bis 8 Wochen nach der Geburt ist der Wochenfluss vorüber und das Wochenbett damit beendet. Jetzt wird es Zeit für einen Besuch beim Frauenarzt, der die Rückbildung der Gebärmutter kontrolliert, die Verheilung eventueller Wunden an Scheide und Damm oder der Kaiserschnittnarbe überprüft, die Brüste untersucht und einen Abstrich aus der Scheide nimmt.