Eine Hebamme bereitet die Schwangere auf die
Geburt vor, betreut und begleitet den
Geburtsablauf und kümmert sich im
Wochenbett um die Mutter und das Baby. Hebammen können - abgesehen von Ultraschall-Untersuchungen - die gesamte Vorsorge während einer Schwangerschaft anbieten. Sie können beispielsweise den
Mutterpass ausstellen, Abstriche nehmen, zur gesunden
Ernährung in der Schwangerschaft Tipps geben sowie im Fall von Schwangerschaftsbeschwerden beraten und vaginale Untersuchungen durchführen. Auch leiten Hebammen die Kurse zur
Geburtsvorbereitung und geben nach der
Entbindung Tipps für die
Rückbildung.
Eine Hebamme leitet die normale, vaginale Geburt. Nach dem Hebammen-Gesetz besteht eine so genannte Hinzuziehungspflicht einer Hebamme zu einer Geburt. Das heißt, ein Arzt darf nur im Notfall eine Geburt ohne Hebamme durchführen. Die Hebamme unterstützt die Frau bei der Verarbeitung der
Wehen und muss entscheiden können, ob ein medizinisches Eingreifen nötig wird - oder nicht. Unmittelbar nach der Geburt bereitet sie das Durchtrennen der
Nabelschnur vor, saugt bei Bedarf Schleim und
Fruchtwasser aus Rachen und Nase des Kindes ab und prüft noch vor dem Arzt Atmung, Hautfarbe und Muskeltonus des Babys. Hebammen können auch die Vorsorgeuntersuchung U1 vornehmen.
Im Wochenbett übernimmt die Hebamme die
Nachsorge, also die Pflege und Betreuung von
Wöchnerin und Kind. Sie hilft und berät bei der Babypflege, gibt Hilfe und
Beratung beim
Stillen, behandelt Stillprobleme. Außerdem überwacht sie die Wundheilung eines eventuellen Dammriss` oder Dammschnitts und die Rückbildung
Es gibt in Deutschland 58 Hebammenschulen, die jeweils an eine Klinik angeschlossen sind. Die Ausbildung dauert drei Jahre und besteht aus einem 1.600-stündigem Theorie- und einem 3.000-stündigen Praxisteil. Eine Krankenschwester oder -pfleger kann die Ausbildung auf zwei Jahre verkürzen. Ein Teil der Hebammen ist festangestellt bei einer Entbindungsklinik und arbeitet im 3-Schicht-System. Andere Hebammen arbeiten freischaffend, rechnen direkt mit den Krankenkassen ab und können somit selbstständig als so genannte Beleghebammen an entsprechenden
Entbindungskliniken, mit denen sie einen Vertrag haben, praktizieren oder auch eine
Hausgeburt leiten. Manche Hebammen arbeiten in Kooperation mit Frauenärztinnen und -ärzten in einer Praxisgemeinschaft oder sie haben sich zusammengeschlossen und leiten ein
Geburtshaus.
Noch mehr Infos über Zuständigkeiten und Kompetenzen von Hebammen finden Sie im Artikel
Hebammen - Hilfe für einen guten Start.