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Geschrieben von Franke am 11.11.2014, 14:33 Uhr

Wo habt Ihr denn so was her?

Während ein 16 oder 17 Jahre altes Kind ein krasses Fehlverhalten an den Tag legen muss, um vielleicht seinen Unterhaltsanspruch zu verlieren, besteht ab dem 18. Geburtstag deutlicher die Verpflichtung, eine schulische oder berufliche Ausbildung (möglichst mit Aussicht auf Erfolg) zu absolvieren, um noch Zahlungen erhalten zu können.

Wenn ein Kind durch Krankheit/Behinderung keine Ausbildung absolvieren kann, dann mag der 18. Geburtstag die Grenze sein. Ist doch beim Kindergeld auch so oder (bis 18 jeder, danach wer in Ausbildung steht)?

Traurig für die Betroffenen, aber welche andere Regelung kommt in Betracht?

 
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