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Geschrieben von Geburtstagsmama am 12.11.2014, 21:46 Uhr

Minderjährige (Halb)Geschwister haben Vorrang!

Hallo,

so lange das "Kind" in der Ausbildung oder im Studium ist, ist der Vater unterhaltspflichtig (Azubi-Gehälter werden im geringen Teil angerechnet), auch wenn das Kind bereits 18 Jahre alt ist.

Wenn der Vater jedoch noch weitere Kinder hat und diese noch minderjährig sind, geht diese Unterhaltspflicht vor. Wenn nach Abzug des Unterhaltes für die anderen Kinder und unter der Berücksichtigung des Selbstbehaltes noch etwas übrig bleibt, kann das volljährige Kind dieses als Unterhalt einfordern.

Mein Sohn (mittlerweile 19, in Ausbildung, eigene Wohnung) bekam den letzten Unterhalt in dem Monat als er 18 wurde. Seit dem nix mehr, der Vater hat ihn sogar unterschreiben lassen, dass er zu Gunsten der anderen Kinder auf seinen Unterhaltsanspruch verzichtet.

LG Violetta

 
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