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Geschrieben von kravallie am 29.02.2016, 15:06 Uhr

mijou

es ist nun mal explizit erwähnt und als ausschlusskriterium aufgeführt. was nicht diagnostiziert und belegt ist, muß nicht erwähnt werden, aber einmal dokumentiert, kommt der junge mann dann doch ziemlich schnell ins schwitzen, sollte er der entbindung der schweigepflicht der ärzte zustimmen müssen.
ICH würde es nicht riskieren.....aber das muß jeder selbst wissen.

 
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