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Geschrieben von Trini am 12.11.2014, 8:20 Uhr

@ Maximiliana - Das ist eigentlich unverständlich

Man darf ja erst mit dem Ralschulabschluss (bei entsprechenden Kriterien) auf's Gymnasium wechseln. Insofern ist ein Wechsel von der 9. Klasse Regional- oder Gemeinschaftssschule eigentlich gar nicht möglich. Wenn ich sehe, was mein G 8-Kind gerade in der 9. Klasse Gymnasium behandelt und es mit der 9. Klasse Gemeinschaftsschule bei Freundinnen-Kindern vergleiche, ist es auch überhaupt nicht sinnvoll.

Vor zwei Jahren wurde mir allerdings im Gegenzug erzählt, dass auf der hiesigen Gemeinschaftsschule MIT Oberstufe einige Gymnasiastinnen aus dem ersten G 8-Jahrgang freiwillig die 10 Klasse besuchten, obwohl sie die Versetzung in die Oberstufe hatten. Bis letztes Jahr hat man auch auf dem Gymnasium nach der 9. Klasse (trotz Versetzung in die Oberstufe) "nur" den Hauptschulabschluss erworben.
Dieser 9. Jahrgang ist der erste, der bei Bestehen schon nach 9 Jahren den Realschulabschluss bekommt.

Trini

 
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